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damentbreite b um die Ausmitten e a und e b
Somit ergibt sich die Grundbruchspannung zu
mit b' als kleinere Fundamentabmessung. F ü r den Widerstand R [kN] gegen Grund-
bruch folgt somit
F ü r ein vertikal belastetes Streifenfundament ist der Grundbruchnachweis
zu f ü hren. Die ma ß geblichen Bodenkennwerte (Bemessungswerte) und die
Geometrie ergeben sich aus der Skizze (Abb. 12.22). Bei einem Streifenfundament
sind alle Formbeiwerte ʽ = 1.0. Mit ˆ = 22 ° gilt somit f ü r die Tragfähigkeitsbeiwer-
te
woraus sich die Grundbruchspannung
und der Widerstand gegen Grundbruch
ergeben.
Zu beachten ist noch, dass dieser (nach dem probabilistischen Sicherheitskonzept)
als charakteristisch bezeichneter Grundbruchwiderstand durch einen (Teil-)Sicher-
heitsbeiwert zu dividieren ist, um den Bemessungswert des Grundbruchwiderstands
zu bestimmen. Dieser wird mit dem Bemessungswert der lotrechten Beanspruchung
des Fundamentes verglichen, der sich aus der ung ü nstigsten Kombination ständi-
ger und veränderlicher Lasten ergibt. Der Standsicherheitsnachweis gilt als erbracht,
wenn der Bemessungswert der Beanspruchung kleiner ist als der Bemessungswert des
Grundbruchwiderstands. Die ma ß gebenden Teilsicherheitsbeiwerte sind im Eurocode
7 vorgegeben wie auch die Teilsicherheitsbeiwerte zur Anpassung der Bodenkennwer-
te an die hier verwendeten Bemessungswerte. Im Anhang wird dieser Zusammenhang
weiter erläutert.
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