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damentbreite
b
um die
Ausmitten
e
a
und
e
b
Somit ergibt sich die Grundbruchspannung zu
mit
b'
als kleinere Fundamentabmessung. F
ü
r den Widerstand
R
[kN] gegen Grund-
bruch folgt somit
F
ü
r ein vertikal belastetes Streifenfundament ist der Grundbruchnachweis
zu f
ü
hren. Die ma
ß
geblichen Bodenkennwerte (Bemessungswerte) und die
Geometrie ergeben sich aus der Skizze (Abb. 12.22). Bei einem Streifenfundament
sind alle Formbeiwerte
ʽ
= 1.0. Mit
ˆ
= 22
°
gilt somit f
ü
r die Tragfähigkeitsbeiwer-
te
woraus sich die Grundbruchspannung
und der Widerstand gegen Grundbruch
ergeben.
Zu beachten ist noch, dass dieser (nach dem probabilistischen Sicherheitskonzept)
als charakteristisch bezeichneter Grundbruchwiderstand durch einen (Teil-)Sicher-
heitsbeiwert zu dividieren ist, um den Bemessungswert des Grundbruchwiderstands
zu bestimmen. Dieser wird mit dem Bemessungswert der lotrechten Beanspruchung
des Fundamentes verglichen, der sich aus der ung
ü
nstigsten Kombination ständi-
ger und veränderlicher Lasten ergibt. Der Standsicherheitsnachweis gilt als erbracht,
wenn der Bemessungswert der Beanspruchung kleiner ist als der Bemessungswert des
Grundbruchwiderstands. Die ma
ß
gebenden Teilsicherheitsbeiwerte sind im Eurocode
7 vorgegeben wie auch die Teilsicherheitsbeiwerte zur Anpassung der Bodenkennwer-
te an die hier verwendeten Bemessungswerte. Im Anhang wird dieser Zusammenhang
weiter erläutert.