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Abb. 12.21 Außermittig angrei-
fende Resultierende, Ausmitten e a
und e b , Ersatzfläche.
messung ma ß gebend. F ü r die Tragfähigkeitsbeiwerte geben Prandtl (1920, 1921) und
verschiedene Regelwerke an
In der vorangegangenen Herleitung wurde ein unendlich langes Streifenfundament
betrachtet. In der allgemeinen Formel zur Berechnung der zulässigen Grundbruchlast
werden die Tragfähigkeitsbeiwerte mit einem Formbeiwert ʽ angepasst, um der Form
des Fundaments Rechnung zu tragen. Weiterhin wird die Neigung der Fundamentlast,
die Neigung des Geländes und die Neigung der Fundamentsohle mit den Beiwerten
ʹ (Lastneigung), ʻ (Geländeneigung) und ʾ (Sohlneigung) modelliert, so dass f ü r die
angepassten Tragfähigkeitsbeiwerte gilt
Die einzelnen Beiwerte sind im einschlägigen Normenwerk (Eurocode 7) weiter spe-
ziiziert. Bei vertikaler Lasteintragung, horizontalem Gelände und horizontaler Sohle
sind die entsprechenden Beiwerte gleich 1.0.
Greit die resultierende Last nicht in der Mitte der Fundamentsohle, sondern au-
ß ermittig an (Abb. 12.21), dann verringern sich die Fundamentlänge a und die Fun-
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