Geology Reference
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gasmessstellen lokalisiert werden. Viele Schächte sind jedoch unter Verkehrswegen
und Gebäuden verborgen. Sobald sich die Hinweise auf einen Schacht verdichten, ist
Vorsicht geboten, da der Schacht noch während der Erkundung freifallen kann. Er ist
aus sicherer Entfernung mit Schrägbohrungen zu orten. Die Bohrmannschat muss
sich wegen der möglichen Ausbildung eines Einsturztrichters anseilen. Ot haben sich
auch explosionsfähige Gase im Schacht gesammelt, so dass zusätzliche Vorsichts- und
Schutzma ß nahmen notwendig werden.
Auf der Grundlage einer ingenieurgeologischen Kartierung und begleitender Un-
tersuchungen (Teil 2) lässt sich ein Bergsenkungs- bzw. Karstgebiet in ingenieurgeo-
logische Homogenbereiche einteilen. Dabei wird das Untersuchungsgebiet in bergscha-
densfreie und bergschadensgefährdete Zonen sowie in Bereiche unterteilt, die aufgrund
nicht ausreichender Informationen nicht eindeutig zugeordnet werden können und
daher weiter zu untersuchen sind.
Bergschadensgefährdet ist das Gelände nicht nur unmittelbar ü ber den Hohlräu-
men, sondern auch in deren Einwirkungsbereich. Die Grö ß e des Einwirkungsbereichs
hängt von der Tiefenlage der Hohlräume und von der Geologie ab. Im Strebbau dient
der Grenzwinkel ʶ der Abgrenzung des Einwirkungsbereichs, ein Konzept, das auch
f ü r andere Grubentypen und auch f ü r nat ü rliche Hohlräume ü bernommen wurde.
Der Grenzwinkel hängt ab von der lokalen Geologie, die geprägt ist vom Aubau des
Gebirges und seiner Zergliederung in Kl ü te und Störungen, sowie von den bodenme-
chanischen Eigenschaten der Deckschichten. Ot werden Erfahrungswerte angewen-
det, die f ü r verschiedene Regionen in Regelwerken vorgegeben sind.
In einem Bergbaugebiet werden paläogene Tone abgebaut, die ü ber dem de-
vonischen Grundgebirge anstehen, dessen Oberkante bei etwa 200 m unter
Gelände liegt. Das auf den Tonen lagernde Quartär ist 20-30 m mächtig und besteht
aus Sanden und Kiesen. Westlich des Bergwerks beindet sich eine Siedlung (Abb.
11.36). Da der Abbau in diesem Bereich vor kurzem eingestellt wurde, ist vorgese-
hen, die Siedlung zum Bergbaugebiet hin nach Osten zu erweitern. Wie nah darf
die Neubebauung an den Abbau heranreichen? - Um diese Frage zu beantworten
ist der Einwirkungsbereich festzulegen. Dazu werden die abgebauten Tonlager auf
die Geländeoberläche projiziert. Der Einwirkungsbereich folgt aus der Abbautiefe
und dem Grenzwinkel, der vom Bergamt festgelegt wird oder sich aus Erfahrungs-
werten ergibt. Im vorliegenden Fall gibt das Bergamt einen Grenzwinkel von 45 °
vor. Danach entspricht der Einwirkungsbereich den Abbautiefen, die hier f ü r die
1. Sohle 100 m und f ü r die 2. Sohle 150 m betragen. Der Einwirkungsbereich lässt
sich somit in einfacher Weise festlegen. Da innerhalb dieses Bereichs Bergschäden
zu erwarten sind, verzichtet die Gemeinde auf eine Erschlie ß ung jenseits der Ein-
wirkungsgrenze.
Bergschadensgefährdete Gebiete d ü rfen in den wenigsten Fällen bebaut werden. Aus-
nahmen bilden reguläre Senkungströge, wie sie zum Beispiel im Ruhrgebiet ü ber dem
tiefen Kohlebergbau zu erwarten sind. Dort ist in vielen Bereichen die Bergsenkung
schon eingetreten, in einigen ist sie bereits abgeklungen. Im Rahmen einer nachhalti-
gen Stadtentwicklung werden Bergschadensgebiete auch als Chance angesehen, denn
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