Geology Reference
In-Depth Information
Abb. 11.36 Profil und Plan des Entwicklungsgebiets mit Einwirkungsbereich.
sie bieten sich als Gr ü nl ächen zur Regulierung des Frischlut haushalts und zur Rege-
neration der Biodiversität an.
Von aufgegeben Schächten gehen besondere Gefahren aus. Die bergamtlichen
Richtlinien sehen Schachtschutzbereiche vor, die freizuhalten sind. Der Durchmesser
eines Schachtschutzbereichs richtet sich wieder nach den geologischen Verhältnissen,
insbesondere der Tiefe zum anstehenden Festgestein, und den bodenmechanischen
Eigenschat en der Deckschichten, aus denen sich der nat ü rliche Neigungswinkel eines
möglichen Einsturztrichters ergibt. Verkehrsbereiche und Bauwerke m ü ssen au ß er-
halb des Einsturztrichters liegen.
11.4.2 Schadensvermeidung
Verbote und Warnungen
Bergschadensgefährdete Zonen sind auszuweisen. Bereiche, in denen irreguläre
Bergsenkungen möglich sind, m ü ssen durch Warnschilder markiert und gegebenen-
falls eingezäunt werden. Das Betreten gefährdeter Gebiete ist im Rahmen geltender
ordnungsrechtlicher Bestimmungen zu untersagen.
 
Search WWH ::




Custom Search