Geoscience Reference
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für Verkehr gemeinsam herausgegebene und in den gewässerkundlichen Diensten
eingeführte Regelwerk, zitieren. Dort wird im Stammtext die Bedeutung des Lat-
tenpegels hervorgehoben: „Der maßgebende Teil eines Pegels ist der Lattenpegel,
der aus Pegellatte und Pegelfestpunkten besteht. Registrier- und Übertragungsein-
richtungen sind Ergänzungen zum Lattenpegel“ (Pegelvorschrift 1978 ).
Diese Aussage erscheint im Hinblick auf moderne High-Tec-Pegeleinrichtun-
gen mit digitaler Datenerfassung in Datenloggern und digitaler Fernübertragung,
wie sie in den folgenden Kapiteln als Stand der Technik vorgestellt werden, auf
den ersten Blick absurd. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Aufzeichnungen al-
ler noch so fortentwickelten Erfassungs- und Speichersysteme über ein unabhän-
giges Messsystem regelmäßig überprüft und ggfs. justiert werden müssen. Und
dazu dienen die Ablesungen der Lattenpegel als Bezug. Von daher sind diese in
der Tat ein wesentlicher Bestandteil eines Pegelmesssystems und dürfen grund-
sätzlich nicht fehlen.
Am Schluss des Kapitels über die nichtregistrierende Wasserstandsmessung
sollen noch mobile Messgeräte wie Kabellichtlote, Brunnenpfeifen oder Bandge-
wichtpegel erwähnt werden, die nach DIN EN ISO 4373 ( 2009 ) eine „annehm-
bare“ Genauigkeit der Wasserstandserfassung erreichen können und die bevorzugt
bei schlechter Zugänglichkeit und Sichtbarbeit der Messstelle eingesetzt werden
(Details s. DIN EN ISO 4373 2009 ).
3.5 
 Selbstregistrierende Pegel
Da die tägliche Ablesung des Wasserstands durch einen Beobachter zeitaufwän-
dig und in der zeitlichen Auflösung oft unzureichend ist, wird die kontinuier-
liche Wasserstandsmessung i. d. R. mit Hilfe selbstregistrierender Pegelgeräte
durchgeführt. Auch wenn die im Folgenden vorgestellten Messsysteme nach der
Pegelvorschrift lediglich „ergänzende Einrichtungen“ darstellen (vgl. Kap. 3.4),
nehmen sie heute bei einer Pegelstation im Allgemeinen den wesentlich größeren
Raum ein.
Die selbstregistrierenden Pegel zur kontinuierlichen Wasserstandsmessung ba-
sieren auf der Nutzung verschiedener physikalischer Gesetzmäßigkeiten und lassen
sich nach Felder ( 1992 ) in zwei Kategorien einordnen:
1. Längenmessung , wozu die mechanischen (Schwimmer), akustischen (Ultra-
schall), elektromagnetischen (Mikrowellen) und optischen (Laser) Verfahren
gehören und
2. Gewichtsmessung , wozu alle Druckmesssysteme wie Drucksonden und Pneu-
matikpegel gerechnet werden.
Um die Mess- und Registriergeräte vor Witterung und Vandalismus zu schützen, ha-
ben sich Pegelhäuser oder -hütten bewährt. Diese sollten nach Möglichkeit so groß
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