Geoscience Reference
In-Depth Information
Die Pegelstelle sollte nicht von Schiffen, Treibgut oder Geschiebe beschädigt
werden können.
Die Messstelle muss frei sein von Rückstau sowie Um- und Unterläufigkeit. Das
Ausschlusskriterium „Rückstau“ gilt nicht bei Durchfluss-Messmethoden, die
speziell für diesen hydraulischen Fall entwickelt wurden, wie das ΔW-Verfahren
(vgl. Kap. 5.7) oder die Ultraschallverfahren in Kap. 5.4 und 5.5.
Flussmorphologische und bodenmechanische Prozesse, geologische und hydro-
geologische Voraussetzungen sind bei der Auswahl einer Messstelle zu beachten.
Dies trifft insbesondere auf die höhenmäßige Festlegung des Pegelnullpunkts zu.
Bei hohen Ansprüchen an die Messgenauigkeit sollten kleine Durchflussände-
rungen im Gewässer durch genügend große Wasserstandsdifferenzen angezeigt
werden, dies bedeutet, dass schmale und tiefe Messquerschnitte breiten und fla-
chen Flussquerschnitten vorzuziehen sind.
Pegelstellen zur Erfassung des Wasserstands (Füllstands) in Seen und Talsperren
sind i. d. R. im Bereich des Auslasses bzw. in der Nähe der Abgabeorgane an-
geordnet. Hier muss insbesondere darauf geachtet werden, dass der Pegel außer-
halb des Bereichs der durch Geschwindigkeitserhöhung entstehenden Absenk-
linie installiert ist. Bei großen Wasserflächen, die windexponiert sind, müssen
u. U. mehrere Pegel an geeigneten Stellen eingerichtet werden.
Um die Konstanz der Höhenlage des Pegelnullpunkts PNP zu sichern, sind nach
der Pegelvorschrift, Stammtext ( 1978 ) mindestens drei Festpunkte erforderlich,
die unabhängig vom Pegelbauwerk sein müssen und regelmäßig durch geodäti-
sche Nivellements überprüft werden.
Bei Messstellen, die gleichzeitig zur Durchflussermittlung dienen sollen, sind
zusätzliche Anforderungen zu erfüllen; hierzu wird auf Kap. 5.1 verwiesen.
Bezüglich der konkreten Planung und Bauausführung zur Einrichtung einer Pegel-
stelle wird auf die einschlägigen Empfehlungen in der Pegelvorschrift ( 1978 , 1991 )
und die jeweils eingeführten Vorschriften der gewässerkundlichen Dienste der Län-
der und des Bundes verwiesen. (Normen und Vorschriften werden in den jeweiligen
Kapiteln vorgestellt).
3.3 
 Überblick über Messeinrichtungen zur 
Wasserstandserfassung
Die Ausstattung einer Pegelstation kann sehr unterschiedlich sein, sie erstreckt sich
von diskontinuierlich arbeitenden Lattenpegeln über selbstregistrierende Systeme,
die die Wasserstände mechanisch aufzeichnen bis hin zu elektronischen Systemen,
die die Wasserstandsdaten digital speichern.
Zu den nichtregistrierenden Messeinrichtungen (Kap. 3.4) zählen:
Lattenpegel,
Stech- oder Abstichpegel.
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