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Abb. 5.40  Anordnung eines
cut-throat Flumes (nach
Keller 1984 )
3
6
1
1
b c
a
b 0
b c
h 2
h 1
b
L a
L b
Bei dieser Anordnung lautet nach Hager ( 1993 ) die Durchflussgleichung für
freien Abfluss wie folgt
1 / 2 · [1 + 0,25 · h 1 / b c ] .
Q = (2 / 3) 3 / 2 ·
g · b c
· h 1
(5.20)
(Abkürzung s. Abb. 5.40 ). Die genaue Lage des Messpunktes von h 1 ist bei 1/3 der
Länge des sich verengenden Teils L o festlegt.
Der Vorzug dieser Anordnung ist die Lage des Messpunkts im Bauwerk selbst,
was bei beengten Platzverhältnissen von Vorteil ist.
Der Grenzeinstau S L , der als Prozentzahl die Toleranz eines Messbauwerks
gegenüber Rückstau ausdrückt (z. B. 80 % Grenzeinstau bei Venturikanälen heißt,
dass die Unterwassertiefe h 2 maximal 80 % der Oberwassertiefe betragen darf ),
hängt nach Hager ( 1994 ) von der Relativwassermenge h 1 /b c ab:
= 2 / 3 · ( b c / h 1 ) 1 / 3
(5.21)
S L
(gültig für 0,5 < S L < 0,95).
Bei Einstau des Messbauwerks sollten keine Durchflussmessungen vorgenom-
men werden.
Berechnungsbeispiel: Berechne den Durchfluss eines cut-throat Flume nach Keller mit
einer Rechteckbreite b o = 2,0 m bei gemessenen Wasserständen im Oberwasser h 1 = 0,60 m
und Unterwasser h 2 = 0,42 m.
Nach Keller gilt für die Einschnürung b c / b o = 0,52, d. h. b c = 1,04.
a) Überprüfung, ob freier Abfluss herrscht:
Der Grenzeinstau beträgt nach Gl. (5.21): S L = 2/3 (1,04/0,60) 1/3 = 0,80,
mit h bL = 0,80 × 0,60 = 0,48 m (80 % von h 1 ); bei einem Unterwasserstand
h 2 = 0,42 m liegt demnach freier Abfluss vor.
b) Berechnung des Durchflusses nach Gl. (5.20):
Q = (2/3) 3/2 × (9,81 × 1,04 2 × 0,60 3 ) 1/2 × [1 + 0,25 × 0,60/1,04] = 0,94 m³/s.
Der ermittelte Durchfluss beträgt 0,94 m³/s.
 
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