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der arithmetische Mittelwert aus dem niedrigsten und höchsten Wasserstand wäh-
rend einer Messung zur Festlegung des Bezugswasserstands herangezogen. Dieser
Grenzwert gilt jedoch nicht bei Niedrigwasser oder bei kleinen Gewässern, d. h. in
Abflusssituationen, in denen eine geringe Wasserstandsänderung hohe prozentuale
Durchflussänderungen bedeutet. Bei Schwankungen >5 cm wird der Bezugswas-
serstand als gewogenes Mittel berechnet nach
q i h im
Q
(4.44)
h m
=
mit
h m = Bezugswasserstand [cm]
q i = Teildurchfluss im Abschnitt i = b i · h i · v im [m 3 /s]
h i = Wasserstand während der Messung der Teildurchflüsse q i [cm]
Q = Gesamtdurchfluss [m 3 /s]
b i = Breite des Abschnitts i [m]
h i = Tiefe der Messlotrechten i [m]
v im = mittlere Fließgeschwindigkeit in Abschnitt i [m/s].
Dabei ist b i die Breite eines Abschnitts, in dem die Durchflussmessungen bei kon-
stanter Wasserspiegellage durchgeführt wurden. Abbildung 4.75 verdeutlicht die
Vorgehensweise bei der graphischen Ermittlung durch getrepptes Auftragen der
Wasseroberfläche.
1
2
3
i
Mess- und
Zusatzlotrechte
b i
v im
h i
h im
h i
W m
W im
Pegelnullpunkt
Abb. 4.75  Ermittlung des Bezugswasserstands in graphischer Form. (Pegelvorschrift 1991 )
 
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