Chemistry Reference
In-Depth Information
L 24.01-1 Nachweis einer gentechnischen Veränderung von Kartoffeln durch
Amplifizierung der veränderten DNA-Sequenz mithilfe der PCR (Polymerase
Chain Reaction) und Hybridisierung des PCR-Produktes mit einer DNA-Sonde.
L 25.03.01-1 Nachweis einer gentechnischen Veränderung von Tomaten durch
Amplifizierung der veränderten DNA-Sequenz mithilfe der PCR (Polymerase
Chain Reaction) und Hybridisierung des PCR-Produktes mit einer DNA-Sonde
oder Restriktionsanalyse des PCR-Produktes.
Alle deutschen Vorschläge wurden von der WG 11 angenommen und finden sich
in den von dieser Arbeitsgruppe erarbeiteten Dokumenten wieder. Die WG 11 hat
auf ihrer ersten Sitzung im Februar 1999 und später, im Jahre 2001, das folgende
Arbeitsprogramm formuliert:
Lebensmittel - Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen und daraus
hergestellten Lebensmitteln - Allgemeine Anforderungen und Definitionen,
Lebensmittel - Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen und daraus
hergestellten Lebensmitteln - Probenahme,
Lebensmittel - Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen und daraus
hergestellten Lebensmitteln - Nucleinsäureextraktion,
Lebensmittel - Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen und daraus
hergestellten Lebensmitteln - Qualitative auf Nucleinsäure basierende Verfahren,
Lebensmittel - Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen und daraus
hergestellte Lebensmittel - Quantitative auf Nucleinsäuren basierende Verfahren
und
Lebensmittel - Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen und daraus
hergestellten Lebensmitteln - Proteinverfahren.
Die WG 11 hat die Erarbeitung von Normen beschlossen, die aus einem Hauptteil
und mehreren Anhängen bestehen. Im Hauptteil werden allgemeine Hinweise für
die PCR- bzw. Proteinanalytik formuliert, wobei die konkreten Verfahren in den
Anhängen beschrieben werden. Das ermöglicht eine schnelle Aktualisierung der
Normen, wenn neue validierte Verfahren zur Verfügung stehen, denn diese können
dann als zusätzliche Anhänge aufgenommen werden.
Seit 2002 haben sich auch Länder außerhalb CEN an den Normungsarbeiten
interessiert gezeigt. Um eine Begleitung der europäischen Normungsarbeiten zu
erlauben, wurde bei ISO eine Arbeitsgruppe innerhalb des für Lebensmittel zustän-
digen technischen Komitees eingerichtet, die ISO/TC 34/WG 7. Sämtliche Projekte
der WG 11 werden seit dem unter der „Wiener Vereinbarung“ unter CEN-Leitung
erarbeitet, um die gleichzeitige Veröffentlichung als Europäische und Internationale
Normen (EN ISO) zu ermöglichen.
Das Ziel der Arbeitsgruppe war es immer, die geltende Rechtsetzung in den Nor-
men zu berücksichtigen. Da während der Erarbeitung der Norm zur Probenahme
die Empfehlung für eine technische Anleitung für Probenahme und Nachweis von
gentechnisch veränderten Organismen herausgegeben wurde, hat sich die Gruppe
dazu entschlossen, den ersten Entwurf dieser Empfehlung 2004/787/EG anzupas-
sen. Grundlage für die Empfehlung waren die Erkenntnisse aus dem KELDA-Pro-
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