Chemistry Reference
In-Depth Information
CEN/TC 275/WG 9 - Vitamine und Carotinoide, Federführung: Niederlande,
CEN/TC 275/WG 10 - Spurenelemente (Schwermetalle), Federführung: Schweden,
CEN/TC 275/WG 11 - Gentechnisch modifizierte Lebensmittel, Federführung:
Deutschland,
CEN/TC 275/WG 12 - Lebensmittelallergene, Federführung: Deutschland und
CEN/TC 275/WG 13 - Prozesskontaminanten, Federführung: Niederlande.
Das Sekretariat des technischen Komitees und die von acht der insgesamt 13
Arbeitsgruppen werden durch den NAL geführt.
Zur Wahrung der deutschen Interessen wurden im Normenausschuss Lebensmit-
tel und landwirtschaftliche Produkte im DIN Arbeitsausschüsse als Spiegelgremien
zu den entsprechenden Arbeitsgruppen des CEN/TC 275 eingerichtet.
Die Aufgaben der Spiegelgremien bestehen darin:
die europäisch einzubringenden Untersuchungsverfahren auszuwählen,
die Vertretung der deutschen Vorschläge in den CEN-Arbeitsgruppen vorzube-
reiten,
eine Meinungsbildung über die in den jeweiligen Arbeitsgruppen vorgelegten
Arbeitspapiere herbeizuführen,
über die bereits eingebrachten Bezugsdokumente hinaus weitere eigene Vor-
schläge einzureichen und
für eine insgesamt wirksame deutsche Interessenvertretung bei Sitzungen der
europäischen Arbeitsgruppen zu sorgen.
In die europäischen Normungsarbeiten des CEN/TC 275 wurden bisher ungefähr
100 Verfahren aus der Amtlichen Sammlung eingebracht und größtenteils auch be-
rücksichtigt.
17.4 
 Normung von Verfahren zum Nachweis 
gentechnisch modifizierter Lebensmittel
In der Europäischen Gemeinschaft gilt seit Mai 1997 die Verordnung über neu-
artige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, kurz genannt die „Novel Food VO“
258/97. Nach dieser Verordnung müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel
zugelassen und gekennzeichnet werden. Die Verfügbarkeit von validierten Nach-
weisverfahren, die den in den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über
gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel festgelegten Zulassungskriterien
und Leistungsanforderungen entsprechen, ist unerlässlich. Nur dann kann geprüft
werden, ob die auf dem Markt befindlichen Lebensmittel ordnungsgemäß zugelas-
sen und gekennzeichnet sind.
Deutschland hatte die ersten Verfahren zum Nachweis von gentechnisch ver-
änderten Organismen (GVO) entwickelt, validiert und in der Amtlichen Sammlung
von Untersuchungsverfahren veröffentlicht.
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