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16.1 
 Entstehungsgeschichte
Der Grundstein für die heutige Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
wurde vor einigen Jahrzehnten mit dem „Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmit-
telrechts“ vom 15. August 1974 gelegt. Die Erkenntnis, dass für eine funktionieren-
de Lebensmittelüberwachung eine umfassende Gesetzgebung erforderlich ist, die
die wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt,
fand hier Eingang in die Gesetzgebung. Gleichzeitig erfuhr der Verbraucherschutz
eine grundlegende Neuregelung. Kernstück dieser Gesamtreform bildete dabei das
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das am 1. Januar 1975 in Kraft trat
und das Lebensmittelgesetz von 1927 ablöste. Hauptziele des Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) bildeten die Erweiterung des Schutzes des
Konsumenten vor Gesundheitsschädigung sowie vor Täuschung und Irreführung
ohne unnötige Behinderung der wirtschaftlichen Entwicklung [2] . Ferner wurden
die Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel sowie die Bedarfsgegenstände ausführ-
lich eigens geregelt. Durch die Implementierung verbesserter Vorschriften für die
Lebensmittelüberwachung wurde dem Bund eine Reihe von Möglichkeiten gege-
ben, den Gesetzesvollzug wirksamer zu gestalten und den Schutz des Verbrauchers
vor gesundheitlichen Risiken und Schäden effektiver durchzusetzen. Dazu zähl-
te auch die Schaffung der Amtlichen Sammlung von Probenahme- und Untersu-
chungsverfahren, die im § 35 LMBG festgelegt wurde. Darin hieß es: „Das Bun-
desgesundheitsamt veröffentlicht eine Amtliche Sammlung von Verfahren zur Pro-
benahme und Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen
Mitteln und Bedarfsgegenständen. Die Verfahren werden unter Mitwirkung von
Sachkennern aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft und der be-
teiligten Wirtschaft festgelegt. Die Sammlung ist laufend auf dem neuesten Stand
zu halten.“
Die Schaffung einer Methodensammlung war durch die großen Fortschritte,
die auf wissenschaftlich-analytischem Gebiet bis zum Anfang der Siebziger Jah-
re des 20. Jahrhunderts erreicht worden waren, notwendig geworden. Die schnell
vorangegangenen Veränderungen in der chemisch-instrumentellen Analytik führten
dazu, dass die Lebensmitteluntersuchung mit sehr unterschiedlichen chemischen,
chemisch-physikalischen und biochemischen Methoden durchgeführt wurde. Die
mithilfe der Analysenmethoden erhaltenen Ergebnisse konnten mitunter auch er-
heblich voneinander abweichen. Um jedoch einen einheitlichen Gesetzesvollzug
durchzusetzen, war es für alle beteiligten Kreise von großem Interesse, durch eine
Vereinheitlichung von Untersuchungsverfahren zuverlässige analytische Daten zu
erhalten. Auch im nationalen und internationalen Bereich fanden zur selben Zeit
vielfältige Bemühungen zur Standardisierung von Verfahren zur Untersuchung von
Lebensmitteln statt. Ziel war es, diese Bemühungen unter Mitwirkung von Fach-
leuten aus verschiedenen Bereichen zu stärken und an einer Stelle zu koordinieren,
mit dem Ziel, amtliche Vorschriften für die Lebensmitteluntersuchung sowie die
Untersuchung von Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeug-
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