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In-Depth Information
sehr viele Kriterien denkbar (Kap. 8.3.2). Unglaubwürdige Informationen werden
von den Informationsempfängern im Entscheidungsprozess nicht berücksichtigt.
Vom Wissen zur Entscheidung: Damit das Wissen auch tatsächlich zur Entschei-
dungsfindung beitragen kann, muss der Zeitpunkt der Bereitstellung einer Informa-
tion durch den Anbieter vor der Entscheidung des Nachfragers liegen.
Zudem muss das Kriterium der Aktualität erfüllt sein. Die Aktualität bezieht sich
auf die zeitliche Differenz zwischen der Informationsbeschreibung und dem Zeit-
punkt, zu dem die Information zur Verfügung steht. Die Differenz darf in Abhän-
gigkeit von der Entscheidungssituation nicht zu groß sein, damit die Information
einen Beitrag zur Entscheidungsfindung leisten kann [Augustin 1990, S. 59]. Eine
nicht aktuelle Nachricht könnte zu einer Fehlentscheidung beitragen.
Der Nachfrager muss die Möglichkeit nutzen, vor der Entscheidung auf die ver-
fügbaren Informationen zuzugreifen. Nur wenn der Zeitpunkt des Zugriffs so ge-
wählt ist, kann die Information zu einer besseren Entscheidungsfindung beitragen.
Das Kriterium der inhaltlichen Relevanz bewertet, ob eine Information das Potenzial
hat, eine Entscheidung zu beeinflussen. Damit das um eine Information erweiterte
Wissen einen Beitrag zur Entscheidungsfindung leisten kann, muss die Informati-
on für den Nutzer relevant sein [Augustin 1990, S. 58], [Snavely 1967, S. 227].
Von der Entscheidung zum Nutzen: Damit eine Entscheidung unter Berücksichti-
gung einer Information zu einem höheren Nutzen führt, muss das Kriterium der
Wahrheit des Informationsinhalts erfüllt sein. Nur korrekte Informationen können die
Entscheidungsqualität verbessern [Caldwell & O'Reilly 1983, S. 200]. Wahrheit
wird an der Realität geprüft. Informationen, die nicht der Realität entsprechen,
werden als falsch bezeichnet. Bei der Erörterung der Glaubwürdigkeit wurde das
Kriterium der Wahrheit bewusst nicht berücksichtigt. Eine Nachricht muss nicht
unbedingt richtig sein, um von Empfängern derselben als wahr empfunden, ge-
glaubt und dann auch Bestandteil des Wissens zu werden. Daraus folgt, dass das
Wissen, also die Summe der Vorstellungsinhalte, nicht unbedingt wahr sein muss.
Der Nachfrager muss es ‚nur' für wahr halten [Picot et al. 2001, S. 119f.], [Scheuble
1998, S. 12-14]. Als Informationsempfänger wird der Nachfrager häufig nicht prü-
fen können, ob eine Information tatsächlich wahr ist oder nicht.
Trotzdem ist die Wahrheit einer Information ein wichtiger Aspekt der Informati-
onsqualität. Es gibt zur Kategorie der Wahrheit mehrere philosophische Ansätze.
Gemäß der hier verwendeten Korrespondenztheorie der Wahrheit ist etwas wahr,
wenn es dem entspricht oder mit dem übereinstimmt, über das eine Aussage ge-
troffen wird [Russel 1966, S. 289], [Scheuble 1998, S. 12, FN 6]. Es wird somit gefor-
dert, dass die Erkenntnis mit dem Erkenntnisobjekt korrespondiert.
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