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3.2 Merkmale der Datenqualität
Ein bekannter Ansatz zur
Strukturierung der DQ-Merkmale
ist der nach
Larry
English
[English 1999]. Er unterscheidet die folgenden drei Hauptmerkmale mit
ihren insgesamt 10 Untermerkmalen:
Qualität der Datendefinition
o
Datenspezifikation
o
Geschäftsregeln
o
Integritätsbedingungen
Inhaltliche Datenqualität (Korrektheit der Datenwerte)
o
Vollständigkeit
o
Eindeutigkeit
o
Einhaltung der Geschäftsregeln
o
Genauigkeit und Fehlerfreiheit
Qualität der Datenpräsentation
o
Rechtzeitige Bereitstellung
o
Angemessenheit des Formats
o
Verständlichkeit des Formats
Die Betrachtung der
Datendefinitionsqualität
ist der Einstieg und gleichzeitig die
Basis für die weiteren Betrachtungen. Ohne vernünftige Definition ist z. B. eine
nachvollziehbare Qualifizierung der inhaltlichen Qualität nicht möglich. Bei der
Analyse eines Datenbestandes ist also zunächst auf die Metadaten, bestehend aus
Pflichtenheft, Systemdokumentation, Datenmodell, etc. zu achten. In diesen sollten
sich verständliche und vollständige Informationen zu den Datenobjekten finden.
Die
Datenspezifikation
beschreibt die einzelnen Objekte wie z. B. Tabellen und Fel-
der in ihrer absoluten fachlichen Bedeutung und Modellierung im System bzw. in
der Datenbank. Es geht um Fragen wie „Welche Dinge der realen Welt (Produkte,
Kunden, Verträge, …) finden sich im System? Wie und mit welchen Ausprägun-
gen sind sie verschlüsselt?“, um klarzustellen, mit welcher „Sprache“ im System
gearbeitet wird. Qualitätsaussagen zur Datenspezifikation drehen sich hierbei um
„Existenz, Verfügbarkeit und Aktualität einer Dokumentation“, „Vollständigkeit
der beschriebenen Objekte“ und „Verständlichkeit der Beschreibung“. Die Betrach-
tung der
Geschäftsregeln
geht noch einen deutlichen Schritt weiter. Geschäftsregeln
beschreiben Abhängigkeiten und Beziehungen der modellierten Objekte unterei-
nander. Drücken sich diese Abhängigkeiten im Datenmodell aus, so können diese
in Form von Referenziellen
Integritäten
geprüft werden. Aber nicht alle Beziehun-
gen können in einem System ausmodelliert werden. Diese sind implizit vorhanden,
wenn beispielsweise die Programmlogik darauf aufbaut. Plausibilitätsprüfungen
an einer manuellen Eingangsschnittstelle sind ein weiterer Hinweis auf die Exis-
tenz und Nutzungsmöglichkeit von Geschäftsregeln. Qualitätsaussagen hierzu
behandeln offensichtlich die Güte des Datenmodells und die Existenz, Vollstän-
digkeit und Richtigkeit von Plausibilitätsprüfungen am Dateneingang. Oftmals