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veränderter Raps seit 1996 angebaut und 2002 wurde in konventionell erzeugten
kanadischen Raps- und Kleehonigen Raps-GVO gefunden. Mehrere deutsche Un-
ternehmen nahmen kanadischen Rapshonig umgehend vom Markt und bereits 2001
teilte das National Research Council mit, dass „Kanada
...
mittlerweile seinen
Raps- und Honig-Markt in der EU verloren“ hat . 1
Da Bienen als Bestäuber zahlreicher Kultur- und Wildpflanzen sowohl öko-
logisch als auch ökonomisch von großer Bedeutung sind, hätte ein „Rückzug“
der Imker und damit ein Rückgang der Bienenvölker weit über die Imkerei
hinausreichende Folgen. Etwa 80 Prozent aller Blütenpflanzen sind in unseren
Breiten auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Der Rückgang der Be-
stäuber stellt eine der Hauptbedrohungen für die Erhaltung der biologischen
Vielfalt dar (Gallai et al. 2009 ) . Ohne Bienen würden zudem wichtige land-
wirtschaftlich genutzte Kulturen bedeutend weniger Ertrag liefern. Der ökono-
mische Nutzen der Bestäubungsleistung liegt um ein Vielfaches höher als der
Erlös der Imkereiprodukte ( www.biosicherheit.de/schule/473.bienen-gentechnisch-
veraenderte-pflanzen-fleissige-bestaeuber-beobachtung.html ). Der gesamte ökono-
mische Wert der Bestäubung wurde für 2005 weltweit auf 153 Milliarden Euro
geschätzt, das entspricht 9,5 Prozent des Wertes der jährlichen Weltagrarproduktion
an Lebensmitteln (Gallai et al. 2009 ) . Neben den hier berücksichtigten Bestäu-
bungsleistungen für Agrarpflanzen sind auch weitreichende Auswirkungen auf
Wildblumen und weitere Ökosystem-Dienstleistungen anzunehmen.
10.3 Konfliktpotenzial von GVP-Anbau und biologisch
wirtschaftender Landwirtschaft und Wirkung von
Isolationsmaßnahmen (Fallstudie Wulksfelde)
Einführung und Fragestellung
Um eine mögliche Einschränkung der Handlungsoptionen für biologisch wirt-
schaftende Landwirte durch GVP-Anbau in der Nachbarschaft darzustellen und
zu quantifizieren, wurde eine Fallstudie auf dem biologisch wirtschaftenden Be-
trieb „Gut Wulksfelde“ (Abb. 10.4 ) bei Hamburg durchgeführt (Windhorst 2007 ) .
Während der Grenzwert für kennzeichnungspflichtige Lebens- und Futtermittel
nach EG-Verordnung (1829/2003) bei 0,9% liegt, werden im ökologischen Land-
bau strengere Grenzwerte (technische Nachweisgrenze 0,1%, siehe Stellungnahme
Bioland-Verband 20.07.2007, http://www.bioland.de ) angesetzt. Um für Landwirte
die Wahlfreiheit zum Anbau und zur Erzeugung von gentechnik-freien Produk-
ten zu gewährleisten, werden verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen diskutiert, für
windbestäubende Arten zum Beispiel Mindestabstände zwischen Feldern, regionale
1 Environmental Effects of Transgenic Plants. The Scope and Adequacy of Regulation”. Natio-
nal Academy Press, Washington, DC, pp. 224-225, zitiert nach: Hintergrundpapier: Kritik an der
geplanten RAPS-Freisetzung in Mecklenburg - Vorpommern, V.i.S.d.P.: Koordination Gentechnik-
freie Regionen in Deutschland, Annemarie Volling, c/o AbL, www.gentechnikfreie-regionen.de ).
 
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