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Anreicherung kann dadurch erreicht werden,
dass an den Beobachtungsstellen Aktivkohle-Fil-
ter eingebaut werden. Von Nachteil ist, dass Ura-
nin in sauer reagierenden Grundwässern (z.B.
Einfluss von Industrieabwässern oder Humin-
säuren) farblos wird; außerdem ist es leicht oxi-
dierbar. Ist das der Fall, muss ein anderer Farb-
stoff, z.B. Sulforhodamin B, verwendet werden.
Die für den Versuch notwendige Farbstoffmasse
m ergibt sich aus folgender empirischer Glei-
chung (DIENERT, 1913):
Der Nachweis von Uranin im Gelände erfolgt
durch ein Fluoreskop oder eine Quarzlampe, in
deren Lichtkegel Uranin in der Wasserprobe
sichtbar wird. Die quantitative Bestimmung er-
folgt im Labor mittels eines Spektralfluorime-
ters.
Da eingebrachte Färbungsstoffe meist langle-
big sind und unter Umständen über längere Zeit
größere Gebiete für weitere derartige Tracer un-
brauchbar machen, sollten Markierungsversuche
mit Uranin oder anderen Färbungsstoffen in Ab-
stimmung mit der zuständigen Wasserbehörde
nur dort ausgeführt werden, wo sie zur Klärung
von Problemen der Grundwasserbewegung un-
bedingt erforderlich sind. Die Erfahrungen des
Geologischen Landesamts Freiburg/Brsg. mit
Tracer-Versuchen hinsichtlich der Eingabemen-
gen und deren Wiederaustrittskonzentrationen
sind in der Tab. 74 zusammengestellt.
Nach toxikologischen Untersuchungen beste-
hen gegen den maßvollen Einsatz folgender Farb-
stoffe im Grundwasser keine humantoxikologi-
schen Bedenken: Uranin, Eosin, Sulforhodamin
B, Amidorhodamin G, Pyranin und Natrium-
naphthionat sowie Tinopal CBS-X und Tinopal
ABP flüssig, ferner die Salze Strontiumchlorid
und Lithiumchlorid. Beim Einsatz von Natrium-
bromid können bei der Behandlung des Trink-
wassers mit Ozon oder Chlor zur Entkeimung ge-
sundheitsrelevantes Bromat oder bromorgani-
sche Verbindungen entstehen. Dieses ist unbe-
dingt auszuschließen. Von der Anwendung der
Farbstoffe Rhodamin WT, Rhodamin B und Rho-
damin 6G wird abgeraten.
Markierungsversuche sollten nach Einsatz, Art
und Menge der Markierungsmittel, Beobach-
tungsmessstellen und Probennahmen nur von
mkVl
Gl. 201
T
m = Masse des Markierungsstoffes (g),
k T
= Beiwert (für Uranin: 2,5 · 10 -9 , für Fuchsin:
5 · 10 -8 , für Kochsalz: 2,5 · 10 -6 (g·s/cm 4 )),
V ·
= Entnahmerate des Brunnens oder Quel-
lenschüttung an der Beobachtungsstelle
(häufig nur zu schätzen) (cm 3 /s),
l
= Entfernung zwischen Aufgabeort und Be-
obachtungsstelle (cm).
Beispiel:
Bei einem Volumenstrom (z.B. Quellenschüt-
tung) von V · = 3 · 10 5 cm 3 /s und einer Entfernung
l = 8 · 10 5 cm errechnet sich die benötigte Masse
an Uranin (Beiwert k T = 2,5 · 10 -9 g · s/cm 4 ) wie
folgt:
9
4
5
3
5
m
2,5 10
(g s/cm ) 3 10 (cm /s) 8 10 cm
m
600 g
Weitere Angaben zur Berechnung der benötigten
Farbstoffmasse finden sich bei KÄß (2004).
Tab. 74: Eingabemengen m (X) und Wiederaustrittskonzentrationen
β
(X) bei Tracer-Versuchen.
Eingabemasse der meisten Versuche
Austrittskonzentration
m(X )
β
(X )
kg
mg/m 3
maximal
häufig
Uranin
1 - 5
200
1 - 10
Eosin
2 - 10
200
1 - 10
Sulforhodamin B
1 - 15
200
Lithiumchlorid
25 - 120
30
 
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