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Dies geschieht durch Umrechnung der Härten
und Massenkonzentrationen in Äquivalentkon-
zentrationen über die Aufstellung der Ionenbi-
lanz:
Bei den Anionen ist die Summe der Äquiva-
lentkonzentrationen von Cl
-
, SO
4
2-
, NO
3
-
Tab. 60:
Grundwasseranalyse zu Beispiel 2.
Parameter
Massenkonzentration
β
(X)
mg/l (gegeben)
Calciumoxid (CaO)
145,6
und
HCO
3
-
zu berechnen:
Magnesiumoxid (MgO)
30,6
Chlorid (Cl
-
)
63,9
2,8 °dH Karbonat-Härte entsprechen einer
Äquivalentkonzentration von
c
(1/1 HCO
3
-
)
= 1,0 mmol/l (Tab. 51), bei der vorliegenden Ana-
lyse ergibt sich demnach 15,8 °dH, das entspricht
5,64 mmol/l.
gebundene Kohlensäure
154,0
(CO
2
gebunden)
Schwefeltrioxid (SO
3
-
)
28,0
c
(1/
z
Anionen) =
c
(1/1 Cl
-
) +
c
(1/2 SO
4
2-
) +
c
(1/1 NO
3
-
) +
c
(1/1 HCO
3
-
)
Σ
Gleichung (äquivalente Molmasse von Natrium
M
(1/1 Na
+
) = 23,0 g/mol).
(Na
+
) =
c
(1/1 Na
+
) ·
M
(1/1 Na
+
) = 316,7 mg/l.
(Gl. 81)
Die Äquivalentkonzentrationen aus Tab. 59 wer-
den eingesetzt. Es ergibt sich:
β
Σ
c
(1/
z
Anionen) = (15,28 + 40,17 + 0,003 + 5,64)
mmol/l = 61,093 mmol/l.
Beispiel 2:
Aus der in Tab. 60 zusammengestelleten Grund-
wasseranalyse soll in die heute übliche Form um-
gerechnet, die Konzentrationen der Alkalien er-
rechnet und als Massenkonzentration (berechnet
als das sicher vorherrschende Na
+
-Ion) angege-
ben werden. In der Grundwasseranalyse sind die
Kationen als Oxide, das Hydrogenkarbonat als
gebundene Kohlensäure und das Sulfat als Anhy-
drid SO
3
-
angegeben:
Die Analysenergebnisse werden zunächst in
Äquivalentkonzentrationen umgerechnet, wobei
die äquivalenten Molmassen der Oxide bzw. der
Anhydride eingesetzt werden müssen:
Analog zu den Anionen ist bei den Kationen die
Summe der Äquivalentkonzentrationen zu be-
rechnen. Vereinfacht wird die Gesamt-Härte als
Äquivalentkonzentration des Calciums angege-
ben, 2,8 °dH Gesamt-Härte entsprechen einer
Äquivalentkonzentration von
c
(1/2 Ca
2+
) =
1,0 mmol/l (Tab. 51), bei der vorliegenden Analy-
se ergibt sich 132,5 °dH, entspricht 47,32 mmol/l.
Die Ionenbilanz der Kationen ist nicht voll-
ständig, da die Alkalien nicht analysiert worden
sind. Die Bilanz ist wie folgt:
c
(1/
z
Kationen) =
c
(1/2 Ca
2+
) +
c
(1/1 Alkalien)
bzw. umgestellt:
Σ
c
(1/2 CaO) =
(CaO) /
M
(1/2 CaO)
= (145,6 / 28,0) mmol/l
= 5,2 mmol/l,
β
c
(1/1 Alkalien) =
Σ
c
(1/
z
Kationen) -
c
(1/2 CaO).
(Gl. 81)
Da aber die Ionenbilanz ausgeglichen sein muß,
gilt Gl. 152 und die Kationen- darf durch die
Anionen-Summe ersetzt werden:
c
(1/1 Alkalien) =
c
(1/2 MgO) =
(MgO) /
M
(1/2 MgO)
= (30,0 / 20,15) mmol/l
= 1,5 mmol/l,
β
c
(1/
z
Anionen) -
c
(1/2
CaO). Mit den berechneten Werten ergibt sich:
Σ
c
(1/2 Cl
-
) =
(Cl
-
) /
M
(1/1 Cl
-
)
= (63,9 / 35,45) mmol/l = 1,8 mmol/l,
β
c
(1/1 Alkalien) = (61,093 - 47,32) mmol/l =
13,77 mmol/l.
Berechnet als Natrium ergibt sich eine Mas-
senkonzentration
CO
2 gebunden
ist als CO
3
2-
zu verstehen, daher ist
M
(1/2 CO
2
) = 22 g/mol und nicht
M
(1/1 CO
2
)
= 44 g/mol wie bei der freien Kohlensäure, also:
(Na
+
) aus nachstehender
β