Geography Reference
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3.1.1 Situation
Unter Situation werden alle abgrenzbaren Objekte bzw. Objektbereiche (Diskre-
ta) verstanden, deren Grundriss definiert und damit unmittelbar erfassbar ist.
Hierzu gehören
Verkehrswege (Wege, Straßen, Eisenbahnen),
Gewässer (Bäche, Flüsse, Kanäle, Seen, Meere),
Siedlungen (Wohn- und Wirtschaftsgebäude, öffentliche Gebäude, Industrie-
anlagen),
Topographische Einzelheiten kleineren Ausmaßes (Zäune, Hecken, Mauern,
Laternen, Masten u.a.),
Vegetation (Wald, Grünland, Garten, Einzelbäume u.a.).
Welche Objekte aufgenommen werden, d.h. die qualitative und quantitative Erfas-
sung, ist maßstabsabhängig und wird bei amtlichen topographischen Vermessun-
gen durch Aufnahmerichtlinien (Objektartenkataloge) geregelt. Das Weglassen,
Vereinfachen ggf. auch Zusammenfassen von Objekten bzw. Objekteinzelheiten
wird als Erfassungsgeneralisierung bezeichnet. Eine wichtige Entscheidungshilfe
hierbei sind die in einer graphischen Darstellung gerade noch unterscheidbaren
Objektmindestausdehnungen, welche z.B. für flächenhafte Objekte 0,3 ® 0,3 mm 2
beträgt (vgl. 4.3). Im Maßstab 1:10.000 entspräche dies einer Fläche von 3 ® 3 m 2 .
Ungeachtet dessen setzt die sachgerechte Aufnahme sehr viel Erfahrung voraus.
3.1.2 Höhen und Geländeformen
Die Kenntnis über absolute Höhen, Höhenunterschiede, Neigungen und Formen
des Geländes ist sowohl in den Geowissenschaften als auch in den technisch-pla-
nerischen Bereichen unverzichtbar. Da die Geländeoberfläche als unregelmäßiges
Kontinuum nicht durch mathematische Regelflächen beschreibbar ist, sind Ver-
messung und Darstellung ungleich schwieriger als die der Situation. Ihre Entste-
hung geht auf weitgehend lange zurückliegende geologische und geomorphologi-
sche Vorgänge zurück, d.h. auf die Auswirkung endogener und exogener Kräfte,
welche aber teilweise nach wie vor wirksam sind und auch zu kurzfristigen Verän-
derungen führen.
Die Beschreibung der Wirkungsmechanismen ist Gegenstand der Geomorpho-
logie (vgl. Ahnert 1996) und kann hier nur angedeutet werden. Endogene Kräfte
führen in langen Zeiträumen zu großräumigen Veränderungen, wie zur Bildung
von Faltengebirgen durch Biegungs- und Bruchverformungen (Orogenese) oder
zu Hebungen und Senkungen des Festlandes (Epirogenese). Ihre kurzfristige Wir-
kung durch Vulkanismus und Erdbeben führt zu räumlich begrenzten Verände-
rungen der Erdoberfläche. Exogene Kräfte werden im Vergleich mit Orogenese
und Epirogenese ebenfalls relativ kurzfristig wirksam. Hierzu gehören die Aus-
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