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oder genauer, insbesondere bei weit auseinander liegenden Höhenlinien, durch li-
neare Interpolation zwischen den benachbarten Höhenlinien erfolgen. Hierbei
geht man immer von einem gleichmäßigen, also linearen Gefälle zwischen diesen
aus. An Geländestellen, wie Kuppen, Mulden oder Sattelpunkten ist nur eine
Schätzung möglich.
Abb. 9.3.9: Interpolation und Schätzung von Höhenpunkten
Die Genauigkeit der Höhenentnahme verringert sich mit kleiner werdendem
Maßstab. Eine wichtige Rolle spielt hierbei, dass die Annahme gleichmäßigen Ge-
fälles zwischen zwei Höhenlinien immer weniger zutreffend ist, da durch die Ge-
neralisierung sowohl die Äquidistanz vergrößert als auch der Höhenlinienverlauf
vereinfacht wird (vgl. 4.5.1). So muss man für die Höhe eines interpolierten Punk-
tes bei einer Geländeneigung von 30° im Maßstab 1:5000 mit einer Standardabwei-
chung von ±2,1 m und im Maßstab 1:50.000 von ±7,3 m rechnen (vgl. 9.1.3).
Die Ermittlung von Höhenwinkeln (in °) bzw. Geländeneigungen (in %) setzt
die Kenntnis des Höhenunterschiedes Δ h zwischen zwei, ggf. auch interpolierten
Punkten oder zwischen benachbarten Höhenlinien voraus. Gemäß Abb. 9.3.4 gilt
dann mit der Kartenstrecke s k und m als Maßstabszahl:
H B - H A D h D h
tan a = --------- = ------ und a [%] = ------ · 100
s k · m
s k · m
s k · m
 
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