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Bildsignale erfolgt bei filmbasierten Systemen durch photochemische Prozesse
( analoge Bildverarbeitung ) und bei optoelektronischen und Radar-Systemen
durch physikalische Prozesse sowie mathematische Operationen ( digitale Bild-
verarbeitung ).
5.1.1 Analoge Bildverarbeitung
Die ‚klassische' photographische Bilderzeugung hat eine lange Tradition und be-
gründete auch die Photogrammetrie. Der Begriff Photographie geht auf den Fran-
zosen J.N. Niépce zurück, dem es 1826 erstmalig gelang, ein durch Zentralprojek-
tion erzeugtes und durch Lichteinwirkung auf eine lichtempfindliche Substanz
haltbares Bild herzustellen. Seinem Landsmann Daguerre gelang schließlich 1835
eine Bilderzeugung mit Hilfe von Silberjodid. Die sog. Silbersalze bilden bis heute
die Grundlage photochemischer Verfahren ( Bestenreiner 1988).
Das photographische Material besteht aus mehreren Schichten, deren wichtigste
die Emulsion und der Schichtträger sind. Eine Emulsion besteht aus einer transpa-
renten Trägerschicht (Gelatine), in der fein verteilt die eigentlichen lichtempfindli-
chen Substanzen in Form von Halogen-Silber-Kristallen, vorwiegend Silberbro-
mid ( BrAg ), enthalten sind. Der Schichtträger ist entweder ein Film, bestehend aus
Acetatzellulose, oder ein mit Kunststoff verstärktes Papier (PE-Papier) für Ko-
pierzwecke. Für Luftbildaufnahmen, die der Bildmessung dienen, wird aus Grün-
den der Maßhaltigkeit auch Polyesterfilm verwendet.
Die wesentlichen Prozesse der Bilderzeugung (Belichtung, Entwicklung, Fixie-
ren) führen bei der Schwarz-Weiß-Photographie zunächst zu einem Negativ mit
Tonwertumkehr. Durch eine Kopie nach dem gleichen Verfahren erhält man ein
tonwertrichtiges Bild (Positiv), in dem die Objektfarben durch unterschiedliche
Grautöne wiedergegeben werden.
Das Material für die Farbphotographie besteht aus drei Emulsionen, welche je-
weils nur für eine Grundfarbe des Spektrums (Rot, Grün, Blau) sensibilisiert sind.
Je nach Verfahren entsteht nach der Belichtung und verschiedenen Verarbeitungs-
schritten ein Diapositiv ( Umkehrverfahren ) oder ein komplementärfarbiges Ne-
gativ ( Negativverfahren ), aus welchem durch Kopie ein farbrichtiges Positiv ge-
wonnen werden kann.
Eine Besonderheit stellt der Infrarot-Farbfilm dar, bei dem die das Infrarot re-
flektierenden Objekte in Rot, rote Objekte in Grün und grüne Objekte in Blau
wiedergegeben werden. Blaue Objekte werden nicht abgebildet. Die Bedeutung
dieses auch als Falschfarbenfilm bekannten Materials liegt insbesondere in der
Aufdeckung von Vegetationsschäden, da die Infrarotremission der Vegetation sehr
stark mit deren Vitalitätszustand korreliert ist.
Die Bedeutung der ‚klassischen' Photographie ist mit der Entwicklung der Di-
gital-Photographie erheblich zurückgegangen. Eine Ausnahme bildet die Luft-
bildaufnahme, da die filmbasierten (analogen) Luftbildkameras erst allmählich
durch Digitalkameras abgelöst werden dürften (vgl. 3.4.1).
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