Geography Reference
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Für die Tiefengliederung von Seen und Meeren verwendet man je nach Maßstab
unterschiedliche Stufenfolgen. Die Tiefenzunahme wird üblicherweise durch an
Intensität zunehmende Blautöne dargestellt.
4.5.4 Höhenpunkte und besondere Geländeformen
In groß- und mittelmaßstäbigen Karten können die Höhen zahlreicher beliebiger
Kartenpunkte aus Höhenlinien, wenn auch mit begrenzter Genauigkeit interpo-
liert werden (vgl. 9.3.6). An vielen wichtigen Stellen, wie Bergspitzen, Kuppen,
Mulden, Sätteln, Pässen, Felsgebieten u.a. ist dies jedoch nicht möglich. Gleiches
gilt für kleinmaßstäbige Karten ohne Höhenlinien. Hinzu kommen weitere mar-
kante, also in der Natur auffindbare Punkte, wie Verkehrswegkreuzungen, Brük-
ken, Talsperren u.a.. An all diesen Stellen werden Höhenpunkte eingetragen, wo-
bei diese aus den Messungen der Landesaufnahme hervorgehen und die Genauigkeit
der Höhenangabe damit nahezu maßstabsunabhängig ist.
Die Dichte der Punkte richtet sich nach dem Kartenmaßstab und die Angabe
erfolgt auf ‚ m ' (z.B. 482 ) oder allenfalls, bei größeren Maßstäben, auf ‚ dm ' (z.B.
482,1 ). Die Höhen beziehen sich auf die Höhenbezugsfläche des jeweiligen Lan-
des, also näherungsweise auf das Mittelwasser eines nahe gelegenen Meeres, wo-
raus auch der häufig benutzte Begriff Meereshöhe resultiert (vgl. 3.2.2).
Unter besonderen Geländeformen , auch als Kleinformen bezeichnet, versteht
man solche natürlicher und künstlicher Art, wie Dünen, Fels, Geröllhalden, Mo-
ränenwälle, Böschungen, Kiesgruben u.ä.. Sie können i.d.R. nicht durch die bisher
geschilderten Methoden der Geländedarstellung wiedergegeben werden, sei es,
weil sie zu klein sind und nur ihre Anhäufung ein charakteristisches Merkmal der
Landschaft darstellt, sei es, weil ihre Darstellung im Grundriss nicht aussagekräf-
tig ist. Sie müssen daher durch eine Signatur ersetzt werden, wobei häufig Keil-
oder Linearschraffen zur Anwendung kommen.
Abb. 4.5.8: Beispiele besonderer Geländeformen (nach Hake u.a. 2002) sowie Felsdar-
stellung (nach Imhof 1965)
 
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