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ständig haftet. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied der ARGE als Subunternehmer Arbei-
ten für sie ausführt.
Im Au￟enverhältnis tritt die „unechte“ ARGE dem Bauherrn gegenüber wie eine ein-
fache Gesellschaft auf, also wie eine „echte“ ARGE. Jeder Gesellschafter haftet gegenüber
dem Bauherrn solidarisch.
5.5.3
Vollzugsorgane
Die Vollzugsorgane der Baustelle setzen sich zusammen aus (Abb. 5.30 ):
• Geschäftsleitung(technischeundkaufmännischeLeitung)
• Baustellenleitung
Die Aufgaben sind zwischen Geschäftsleitung und Baustellenleitung wie folgt aufgeteilt:
• Geschäftsleitung
− Verbindung zum Bauherrn
− Überwachung und Unterstützung der Baustelle
− Leitung der ARGE-Gremien
• Baustellenleitung
− Abwicklung des operativen Geschäfts
− Verantwortung für Leistungen, Kosten, Abrechnung und Termine
Firma X
Federführung
Firma Y
Firma Z
Bauherr
Baukommission
Geschäftsführung
Vertreter der Firmen X, Z
Oberbauleitung
Kaufm. Leitung
Bauleitung
Stufe Baustelle
Baustellenleitung
Abb. 5.30 Organisation einer „echten“ ARGE nach SBV (Schweizerischer Baumeisterverband)
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