Civil Engineering Reference
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ber ausübt. Die Entwicklung zum Systemanbieter Bau (SysBau) beinhaltet daher, neben
einer möglichen Wettbewerbsdifferenzierung über neue Leistungsinhalte, aufgrund des
individuellen, anbieterbezogenen Leistungspotenzials auch die Chance zur verstärkten
Profilierung gegenüber den Auftraggebern (Abb. 3.18 ).
3.8
B2B - Leistungsbündel für Gesamtleistungsanbieter
GU-/TU- und SysBau-Leistungen stellen von ihrer Charakteristik her keine Einzelleistun-
gen dar, sondern eine Kombination verschiedenartiger Teilleistungen. Es handelt sich bei
ihnen somit um Leistungsbündel, die zur Lösung eines individuellen Auftraggeberprob-
lems zusammengestellt werden [ 25 ].
Generalunternehmerleistungen als Leistungsbündel
Generalunternehmer werden in der Regel auf der Grundlage eines Einheitspreisvertrags
mit Kostendach bzw. eines Pauschalvertrags tätig. Als wichtiges Charakteristikum ihrer
Leistung bieten sie einem Auftraggeber somit zumeist eine Garantie der maximalen Kos-
ten ihrer Leistungen. Hinzu kommt in den meisten Fällen eine Garantie des Fertigstel-
lungstermins.
Darüber hinaus integrieren sie innerhalb ihres Vertragsverhältnisses mit einem Auf-
traggeber eine Vielzahl baulicher Teilleistungen, für die dieser bei einer Projektorganisa-
tion mit Einzelleistungsträgern jeweils separate Verträge hätte abschliessen müssen. Die
von einem Generalunternehmer abgegebenen Garantien erstrecken sich somit über eine
Vielzahl baulicher Teilleistungen. Da deren Integration in den Verantwortungsbereich
des Generalunternehmers fällt, ist er vor dem Hintergrund der von ihm abgegebenen Ga-
rantien für die Koordination untereinander verantwortlich. Als einen weiteren wichtigen
Leistungsinhalt übernimmt er somit die Schnittstellenkoordination der ihm in der Pro-
jektorganisation nachgeschalteten Leistungsanbieter.
Der Bündelcharakter von Generalunternehmerleistungen resultiert somit aus der
Summe der integrierten Einzelleistungen, der Koordination dieser Leistungen sowie den
seitens eines Generalunternehmers abgegebenen Garantien.
Totalunternehmerleistungen als Leistungsbündel
Totalunternehmer bieten wie Generalunternehmer in der Regel Garantien für Kosten und
Fertigstellungstermin ihrer Leistungen; die Integration und Koordination verschiedener
Einzelleistungen ist ein weiterer, wichtiger Bestandteil der von ihnen erbrachten Kern-
leistungen. Der entscheidende Unterschied ist allerdings die Erweiterung des Leistungs-
bündels um Leistungen aus dem Bereich der Gebäudeplanung. Hieraus ergibt sich u.a. das
Erfordernis der Koordinierung und Optimierung von Planungs- und Ausführungsleistun-
gen untereinander im Hinblick auf eine optimierte Gebäudeerstellung.
Totalunternehmerleistungen bedeuten somit gegenüber Generalunternehmerleistun-
gen eine quantitative und qualitative Erweiterung des Leistungsbündels.
 
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