Cryptography Reference
In-Depth Information
beachten, die möglicherweise auch in einer geeigneten Form Eingang in die
Modernisierung des Datenschutzes finden müssen. Es geht darum, IT-Systeme von
Anfang an so zu gestalten, dass sie den Datenschutzanforderungen entsprechen.
Weiterentwicklung der technisch-
organisatorischen Regelungen (2)
wünschenswert: Ableitung eines Katalogs
von Datenschutzmaßnahmen
(anwendungsübergreifend, spezifisch;
ähnlich IT-Grundschutzkatalog)
Förderung (der Kataloge) durch flexible,
praxistaugliche IT-Verfahren mit
Unterstützung eines Datenschutzaudits
Technologieunabhängige Definition der
elementaren Schutzziele
abgeleitete Maßnahmen passend zur konkreten
Einsatzbedingung / IT-Systemen
Seite 8 © Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
http://www.bfdi.bund.de
Bild 9
Ich möchte an dieser Stelle einige Beispiele zur Modernisierung des Datenschutzes
geben (Bild 10). Die Implementierbarkeit der Löschbarkeit ist für mein Verständnis
eine Konsequenz, welche sich aus der Modernisierung des Datenschutzrechts
heraus ergeben muss. Versuchen Sie heute einmal, Ihre Daten bei einem großen
Provider zu löschen. Das geht nur schriftlich per Post. Hier muss geklärt werden,
wie man von Anfang an das Löschen von Daten, Konten oder ähnlichen Dingen
realisieren kann. Wo haben wir das heute im Internet? Nirgendwo.
Der nächste Punkt ist die technische Umsetzbarkeit von Betroffenenrechten. Ich
denke da an ganz einfache Dinge wie Auskunftsrechte. Diese müssen zukünftig
viel deutlicher als heute gegeben sein. Unternehmen und Behörden haben heute
die Daten ihrer Kunden oder Bürgerinnen und Bürger in einer webtauglichen
Form vorzuliegen. Warum soll ich mich also beispielsweise nicht bei meinem
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