Cryptography Reference
In-Depth Information
Finanzamt informieren können, welche Daten es über mich gespeichert hat. Und
warum soll nicht auch die Möglichkeit bestehen, falsche Daten korrigieren zu
können wenn man Kenntnis davon erlangt. Das gilt beispielsweise genauso für
den Arbeitsgeber, aber auch für viele andere Bereiche.
Der neue Personalausweis ist ein guter Ansatz für ein Identitätsmanagement. Das
ist aber längst noch nicht genug. Ich besitze ja heute, wie wir alle, mehr als 10 oder
20 Identitäten. Da stellt sich natürlich die Frage, wie ich einerseits selbst damit
umgehen kann und wo ich andererseits zumindest auf diese personalisierte Identi-
tät wirklich verzichten kann. Die Sorge der Datenschutzbeauftragten ist ja, dass
mit der Technologie, zum Beispiel des neuen Personalausweises, das Thema der
pseudonymen und anonymen Nutzung noch weiter in den Hintergrund gedrängt
wird.
Beispiele zur Modernisierung…
- Löschbarkeit muss implementierbar sein
(Wo im Internet?)
- technische Umsetzbarkeit von
Betroffenenrechten (z.B. Auskunfts-,
Berichtigungs- und Löschungsansprüche) muss
gegeben sein
- Identitätsmanagement (mit Möglichkeiten der
Anonymisierung und Pseudonymisierung;
„meine Daten“)
- revisionsfeste Protokollierung (auch durch
Systemadministration nicht zu verändern)
Seite 13 © Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
http://www.bfdi.bund.de
Bild 10
Das letzte Beispiel ist die revisionsfeste Protokollierung. Der Datenschutz befindet
sich heute in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite haben wir die Proto-
kollierung im Sinne von Kontrollinstrumenten für den behördlichen, betrieblichen
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