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allerdings sind Situationen so festgefahren, dass nur noch ein Gang zum auf Tierrecht
spezialisierten Anwalt helfen kann. Dieses Kapitel vermittelt deshalb einige grundle-
gende Kenntnisse der Rechtslage.
In Frieden leben mit der Nachbarschaft
Freigängerkatzen sind bei den Nachbarn nicht immer gern gesehene Gäste, sondern
geben häufig auch Anlass für einen handfesten Streit. Besonders bei Hobbygärtnern
ist Katzenkot im Blumenbeet ein Ärgernis. Ebenso werden das durch das eifrige Raub-
tier verschreckte Meerschweinchen oder das zerkratzte Stoffdach des neuen Cabrios
selten Begeisterungsstürme auslösen. Wer Glück und verständnisvolle Nachbarn hat,
wird solche Situationen mit einem ruhigen Gespräch entschärfen und eine Lösung
finden können. Das kann vom im eigenen Garten angelegten Katzenklo oder dem
mitfinanzierten einbruchsicheren Nagergehege bis zu eingeschränkten Ausgehzeiten
oder einem Anruf bei der eigenen Haftpflichtversicherung alles sein, was hilft und mit
dem Mensch und Katze leben können. Vor allem in ländlichen Gegenden besitzen
Freigängerhalter zwar einige Rechte, dennoch sollte man darüber nicht vergessen,
Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen, die nicht ganz so begeistert vom Hobby
Katzenhaltung sind.
Nicht jeder Nachbar freut sich über fremde Katzen in seinem Garten. (Foto: Shutterstock.com/Jorg Hacke-
mann)
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