Civil Engineering Reference
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fung die o. g. Anforderungen erfüllt werden. Dabei ist die Arbeit aller beteiligten
Schweißer gleichmäßig zu erfassen.
Zusätzlich zur Sichtprüfung nach DIN EN 970 dürfen folgende Oberflächenriss-Prüf-
verfahren eingesetzt werden:
a)
Eindringprüfung nach DIN EN 1289
b)
Magnetpulverprüfung nach DIN EN 1290 und DIN EN 1291
Sofern auf Grund von Zweifeln an der äußeren Ausführung oder der in der Bemes-
sung angesetzten Grenzschweißnahtspannungen der Nachweis der Nahtgüte erbracht
werden muss, dürfen folgende Prüfverfahren eingesetzt werden:
a)
Durchstrahlungsprüfung nach DIN EN 1435
b)
Ultraschallprüfung nach DIN EN 1712 und DIN EN 1713, DIN EN 1714
Bei Zwischenprüfungen festgestellte Fehler, wie Risse oder andere unzulässige Un-
regelmäßigkeiten, dürfen nicht überschweißt werden und sind immer zu entfernen, be-
vor die nächste Lage eingebracht wird. Systematische Schweißnahtunregelmäßigkei-
ten (Wiederholung von Unregelmäßigkeiten in regelmäßigen Abständen) sind geson-
dert zu bewerten. Es müssen Maßnahmen zur Verhinderung dieser systematischen
Schweißnahtunregelmäßigkeiten getroffen werden. Die nachgebesserten Bauteile
müssen die gestellten Anforderungen erfüllen.
Prüfungen nach DIN EN 1090-2
In Abschnitt 12.4 der DIN EN 1090-2 sind alle erforderlichen Kontrollen vor und
während des Schweißens bzw. nach dem Schweißen sowie der Kontrollumfang
beschrieben bzw. festgelegt. Nachfolgend werden diese Regelungen auszugsweise
wiedergegeben.
Alle Schweißnähte müssen über deren gesamte Länge einer Sichtprüfung unterzogen
werden. Durch die Sichtprüfung wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Nähte
ordnungsgemäß ausgeführt sind, die Schweißnähte den Anforderungen der EN 970
(Zerstörungsfreie Prüfung von Schmelzschweißnähten - Sichtprüfung; neu: DIN EN
ISO 17637) entsprechen. Darüber hinaus müssen Zündstellen und Bereiche mit
Schweißspritzern bewertet werden.
Werden Oberflächenunregelmäßigkeiten festgestellt, muss an der kontrollierten
Schweißnaht eine Oberflächenprüfung mittels Eindringprüfung (PT) nach EN 571-1
oder Magnetpulverprüfung (MT) nach EN 1290 (neu: DIN EN ISO 17638) durch-
geführt werden.
Sofern nichts anderes festgelegt wird, ist bei Schweißnähten der Ausführungsklasse
EXC1 keine ergänzende zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) erforderlich. Bei Schweiß-
nähten der Ausführungsklassen EXC2, EXC3 und EXC4 sind ergänzende Prüfungen
teilweise in Abhängigkeit von der statischen Ausnutzung U erforderlich. Der Umfang
der ergänzenden ZfP ist in Tabelle 24, DIN EN 1090-2 festgelegt.
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