Environmental Engineering Reference
In-Depth Information
Instituts der Universität Halle-Wittenberg ergab, dass im sichtbaren Umfeld der mit Hinder-
nisfeuern ausgerüstetenWEA sich 18%der Anwohner erheblich belästigt fühlen, dabei störten
insbesondere Xenon-Blitzleuchten.
Auf verschiedenen Arbeitsebenen wird eine Lösung per Transponder- oder Primärradar-
System gesucht, um nur im seltenen Fall der Annäherung eines Luftfahrzeugs an die WEA
die Hindernisleuchten bedarfsgerecht zu aktivieren.
Dieses würde die Akzeptanz von höheren WEA vor Ort erhöhen und entspräche auch dem im
Energiebericht 2010 formulierten Wunsch der Bundesregierung.
3.8.5 Akzeptanz
Zur Verbesserung der Akzeptanz in der Nachbarschaft sollte die Möglichkeit der Bürgerbetei-
ligung an Windenergieprojekten soweit ausgedehnt werden, soweit Lärm und Schattenwurf
dieser Anlagen reichen können, um so Nachteile mit Vorteilen kompensieren zu können. Ge-
meindegrenzen sind dabei unbeachtlich!
3.8.6 Überwachung und Klärung anlagenspezifischer Daten
Für die Anlagenüberprüfung durch Genehmigungs- und Überwachungsbehörde oder zur Klä-
rung vorgetragener Beschwerden durch betroffene Anwohner stehen behördenseitig folgende
Messgeräte zur Verfügung:
Lasergestütztes Fernrohr: Ermittlung der Anlagenhöhe und des Rotordurchmessers sowie
der Distanz zwischen WEA und Wohnhäusern
Á
Glanzgradmesser: Überprüfung des vorgegebenen Glanzgrades der Rotorblätter zur Disko-
effekt-Vermeidung
Á
RAL-Farbtabelle: Überprüfung eingesetzter Farben auf mittleres Reflexionsverhalten
Á
GPS-Handgerät: Ermittlung der Standortdaten in WGS bzw. in Gauß-Krüger-Koordinaten
Á
Schallleistungspegelmesser: Für orientierendeMessungen stehen geeichte bzw. kalibrierte
Messgeräte zur Verfügung.
Im Übrigen erlaubt die Internetrecherche über satellitengestützte Luftbilder eine erste Be-
trachtung der Verhältnisse vor Ort. Die Vermessungen der Standortdaten der genehmigten
Anlage und der Schallimmissionswerte erfolgt ohnehin entsprechend den Auflagen imGeneh-
migungsbescheid nach Errichtung und Inbetriebnahme durch bekannt gegebene Messstellen.
Weitere Anlagendaten können den häufig vorliegenden und als Antragsunterlage eingereich-
ten Bauartzulassungen entnommen werden.
Á
3.9 Übungsaufgaben
1. Höhenexponent
An einem Standort beträgt in 50m Höhe die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit 6,0m/s.
 
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