Travel Reference
In-Depth Information
Findet man sie bei der Kontrolle im Handgepäck, wer-
den sie weggeworfen. Darüber hinaus gilt, dass leicht
entzündliche Gase und entflammbare Stoffe nichts im
Passagiergepäck zu suchen haben.
Flüssigkeiten sowie wachs- und gelartige Stoffe (wie
Kosmetik- und Toilettenartikel, Sprays, Shampoos, Zahn-
pasta, Cremes, Suppen) dürfen nur mit an Bord genom-
men werden, sofern sie die Höchstmenge von 100 ml
nicht überschreiten und in einem durchsichtigen, wie-
derverschließbaren Plastikbeutel verpackt sind, der ma-
ximal einen Liter Fassungsvermögen hat. Von den Ein-
schränkungen ausgenommen sind Babynahrung und
verschreibungspflichtige Medikamente sowie alle Flüs-
sigkeiten/Getränke/Gels, die nach der Fluggastkontrolle
z.B. in Travel-Value-Shops erworben wurden.
Sondergepäck (sperrige Gepäckstücke) muss bei der
Fluggesellschaft 1-4 Wochen im Voraus angemeldet
werden. Tauch- und Golfgepäck werden in der Regel
kostenlos befördert, sofern sie nicht schwerer als 30 kg
sind. Dagegen ist die Beförderung von Fahrrädern und
Surfbrettern fast immer mit Zusatzkosten verknüpft. Für
die sichere Verpackung hat man selber zu sorgen. Das
Personal am Check-in-Schalter erwartet, dass der Fahr-
radlenker parallel zum Rahmen steht und die Pedalen
nach innen gedreht oder abmontiert sind; die Luft ist aus
den Reifen herauszulassen. Wer Kratzer am kostbaren
Drahtesel vermeiden will, holt sich im Fahrradladen ei-
nen speziellen Karton (meist gratis). Noch vor Reisean-
tritt sollte man in Erfahrung bringen, ob der Veranstalter
bereit ist, das sperrige Gepäck im Transferfahrzeug zu
befördern. In der Vergangenheit kam es vor, dass „aus
sicherheitstechnischen Gründen“ der Transport verwei-
gert wurde und sich der Gast selber um die Beförderung
von Fahrrad und Surfbrett zu kümmern hatte. Sollte statt
des gebuchten Bustransfers ein Taxitransfer zum Urlaubs-
ort nötig sein, muss der Urlauber die entstehenden Kos-
ten tragen!
Die Bestätigung des Rückfluges ist bei einigen Air-
lines immer noch obligatorisch. Sie sichern sich damit ab
gegen kurzfristig auferlegte Änderungen der Abflugzeit.
Ruft man nicht an, kann es passieren, dass die Buchung
im Computer der Airline gestrichen wird. Bei Billigtickets
ist dann der Anspruch auf Beförderung verwirkt, ansons-
ten verfällt das Ticket erst mit Überschreiten der Gültig-
keitsdauer. Steht die Rufnummer zur Rückbestätigung
nicht auf dem Ticket, sollte man sie sich bei Mitarbeitern
der Airline am Flughafen oder im Hotel geben lassen.
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