Travel Reference
In-Depth Information
Kleines „Flug-Know-how“
Bei den meisten Flügen muss man mindestens 60 bis 90
Minuten vor dem Abflug am Schalter der Airline einge-
checkt haben. Späteres Erscheinen kann die Verweige-
rung der Beförderung nach sich ziehen. Einige Fluggesell-
schaften bieten für frühe Abflüge die Möglichkeit, bereits
am Vorabend einzuchecken. Sitzplatzreservierungen bei
Buchung sind möglich, aber oft mit Zusatzkosten ver-
knüpft. Größere Beinfreiheit bieten die Sitzplätze am Not-
ausgang (meist kostenpflichtig), in der ersten Reihe wer-
den sie an Touristen mit Kindern vergeben. Ungestört
schlafen kann man vor allem am Fenster, „spazieren ge-
hen“ am besten vom Randplatz. Im vorderen Teil des Flug-
zeugs bis etwa zu den Tragflächen spürt man die Bewe-
gungen der Maschine weniger: Reisende mit Flugangst
fühlen sich dort sicherer.
Bei vergünstigten Tickets , die ein festes Datum bein-
halten, gibt es keine Änderungsmöglichkeit bezüglich des
Flugtermins. Wenn man den Flug verpasst, hat man Pech
gehabt. Nur noch selten sind die Mitarbeiter der entspre-
chenden Airline bereit, Sie aus Kulanz auf die nächste freie
Maschine umzubuchen. Anders ist es mit normalen
Tickets: Hier kann der Flugtermin (sofern Plätze frei sind)
innerhalb der Geltungsdauer verschoben werden, wofür
freilich Gebühren anfallen.
Geht ein Ticket verloren, das schon rückbestätigt wur-
de, hat man gute Chancen, einen Ersatz dafür zu erhalten.
Einige Airlines kassieren dafür aber noch einmal 50 bis
100 und bei manchen läuft gar nichts mehr. Gut ist es,
deutlich lesbare Fotokopien des Tickets zu machen und
bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Das hilft
enorm bei einer Neuausstellung des Tickets.
Noch darf bei den meisten Fluggesellschaften Gepäck
bis zu 15 oder 20 kg pro Person kostenlos eingecheckt wer-
den. Zusätzlich kann jeder Fluggast ein Handgepäckstück
bis zu 5 bzw. 8 kg (Höchstmaße 56 x 45 x 25 cm) mit an
Bord nehmen. Übersteigt das Gepäck die Gewichtsgren-
ze, ist die Airline nicht verpflichtet, das Gepäck auf dem
gleichen Flug zu befördern, und man trägt die Mehrkosten
für die Versendung als Frachtgut oder die Zulassung als
Übergepäck. Als solches werden mindestens 5 pro Kilo
berechnet. Beim Kauf des Tickets sollte man sich über die
Bestimmungen der zur Wahl stehenden Airlines genau in-
formieren. Vor allem Billigflieger verlangen inzwischen
recht hohe Beträge für jedes aufzugebende Gepäckstück.
Aus Sicherheitsgründen sind Taschenmesser, Nagelfei-
len und Scheren im aufzugebenden Gepäck zu verstauen.
Search WWH ::




Custom Search