Travel Reference
In-Depth Information
tum, Namen, Bericht über Art und Umfang der
Behandlung sowie Betrag.
Andere
Versiche-
rungen
Aufgrund der vielen Ausschlussklauseln ist zu prü-
fen, ob es sich lohnt, weitere Versicherungen ab-
zuschließen. So tritt die Reiserücktrittsversiche-
rung nur in Kraft, wenn man vor der Reise einen
schweren Unfall hat, gekündigt oder schwanger
wird, nach Arbeitslosigkeit einen neuen Job be-
kommt, die Wohnung abgebrannt ist u.Ä. Höhere
Gewalt in Form von Streiks, Terroranschlägen und
Naturkatastrophen gilt hingegen nicht.
Die Reisegepäckversicherung lohnt selten, da
z.B. Gepäck, das bei Flugreisen verloren geht, in
der Regel nur nach Kilopreis und ohnehin nur der
Zeitwert nach Vorlage der Rechnung ersetzt wird.
Wurde eine Wertsache nicht im Safe aufbewahrt,
gibt es bei Diebstahl auch keinen Ersatz. Kamera-
ausrüstung und Laptop dürfen beim Flug nicht als
Gepäck aufgegeben worden sein. Ebenfalls nicht
versichert ist Gepäck im unbeaufsichtigt abgestell-
ten Fahrzeug. So ist die Liste der Ausschlussgrün-
de endlos. Überdies deckt die Hausratsversiche-
rung Verluste bei Einbruch und Raub oft auch im
Ausland. In jedem Fall muss der Versicherung als
Schadensnachweis ein Polizeiprotokoll vorgelegt
werden.
Eine Privathaftpflichtversicherung hat man in
der Regel schon. Hat man eine Unfallversiche-
rung, ist zu prüfen, ob diese im Fall plötzlicher Ar-
beitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls im Urlaub
zahlt. Auch durch manche Kreditkarten oder eine
Mitgliedschaft im Automobilclub ist man für be-
stimmte Fälle schon versichert. Die Versicherung
über die Kreditkarte gilt jedoch meist nur für den
Karteninhaber.
 
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