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Versicherungen
Kranken-
versiche-
rung
Wichtig ist vor allem der Krankenschutz. Mit der
europäischen Krankenversicherungskarte EHIC
(European Health Insurance Card), gültig für alle
Länder der EU und die Schweiz, können sich Mit-
glieder einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos
in den Gesundheitszentren und im Krankenhaus
behandeln lassen (siehe „Medizinische Versor-
gung“). Freie Arztwahl hat man freilich nur, wenn
man eine private Zusatzversicherung abgeschlos-
sen hat. Reguläre Auslandskrankenversicherungen
sind billig und können kurzfristig abgeschlossen
werden, gelten allerdings nur für maximal zwei
Monate. Für Versicherungen mit einer längeren
Laufzeit zahlt man deutlich mehr. Und plant man
eine mehr als sechsmonatige Reise, ist Vorsicht
geboten: Meldet man sich korrekterweise bei der
Einwohnerkontrolle ab, kündigen viele Kranken-
kassen den Versicherungsschutz!
Bei der Wahl der Versicherung sind Leistungs-
unterschiede zu prüfen. Besteht Vollschutz ohne
Summenbegrenzung? Werden Zahnbehandlun-
gen übernommen? Ist die Behandlung einer
Krankheit, die schon vor Antritt der Reise bestand,
am Urlaubsort abgedeckt? Zu klären ist auch, ob
ein Rücktransport im Falle eines Unfalls oder einer
schweren Krankheit übernommen wird bzw. an
welche Bedingungen er geknüpft ist. Heißt es et-
wa, er sei „sinnvoll nach Meinung des Arztes“
oder aber, er sei „medizinisch notwendig“?
Gleichfalls wichtig ist die automatische Verlän-
gerung der Versicherung bei verhinderter Rückrei-
se im Krankheitsfall. Ansonsten gehen die u.U.
enormen Behandlungskosten zu Lasten des Pa-
tienten!
Die Versicherungsgesellschaft sollte bei Eintritt
eines Notfalls umgehend verständigt werden.
Will man die Auslagen erstattet bekommen, sind
ausführliche Quittungen vorzulegen - mit Da-
 
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