Environmental Engineering Reference
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Rechtlich gesehen kann das deutsche Seegebiet in zwei Bereiche unterteilt werden. Die
Hoheitsgewässer erstrecken sich auf das Küstenmeer bis zu einer Entfernung von 12 See-
meilen (22,2 Kilometer) von der Küste. Danach beginnt die ausschließliche Wirtschafts-
zone (AWZ), die bis zu einer Entfernung von maximal 200 Seemeilen (370,4 Kilometer)
reicht. In der Ostsee ist die deutsche AWZ aufgrund der angrenzenden Nachbarstaaten viel
kleiner als in der Nordsee.
Innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer sind für die Genehmigung von Windparks die je-
weiligen Bundesländer zuständig. Wegen der negativen Einflüsse auf das Küstenbild sind
in diesem Bereich nur sehr vereinzelt Windparks geplant. In der AWZ sind hingegen
Windparks aufgrund der sehr großen Entfernung zur Küste von Land aus praktisch nicht
mehr zu sehen. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windparks in der AWZ liegt
beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Das BSH prüft, ob ein ge-
planter Windpark die Schifffahrt behindert oder die Meeresumwelt gefährdet. Ist beides
nicht der Fall, wird eine Genehmigung erteilt, die auf 25 Jahre befristet ist. Um Flächenre-
servierungen zu vermeiden, muss der Baubeginn spätestens 2,5 Jahre nach Erteilung der
Genehmigung erfolgen. Inzwischen liegt die Genehmigung bereits für eine Vielzahl von
Projekten vor. Ein aktueller Überblick findet sich auf den Internetseiten des BSH und der
DENA.
www.offshore-wind.de
www.bsh.de
Offshore-Windinformationen der DENA
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Inzwischen ist die Errichtung von Offshore-Windparks in Deutschland ziemlich umstritten.
Die bisherigen Hoffnungen zur schnellen Errichtung großer Kapazitäten konnten Offshore-
Windparks bislang in Deutschland nicht erfüllen. Probleme und Risiken bei der Anlagen-
errichtung, dem Netzanschluss und der Finanzierung haben bei vielen Projekten zu langen
Verzögerungen geführt. Die Vergütung für Offshore-Windkraftanlagen wurde daher in der
Vergangenheit bereits mehrfach erhöht. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, wurden
Betreiber von Offshore-Windparks zudem von einem Teil der Risiken befreit, die nun von
der Allgemeinheit über die Stromrechnung getragen werden. Durch diese Maßnahmen ist
inzwischen Strom aus Offshore-Windkraftanlagen deutlich teurer als Strom von Wind-
kraftanlagen an Land oder von Photovoltaikanlagen.
Für große Offshore-Windparks liegen die Investitionskosten schnell in der Größenordnung
von einer Milliarden Euro. Zur Errichtung kommen daher im Wesentlichen nur noch
größere Energieversorger in Frage. Da diese in den vergangenen Jahren noch viele neue,
aber durch die regenerative Konkurrenz inzwischen immer weniger ausgelastete Kohle-
kraftwerke errichtet haben, ist bei ihnen die Motivation zum schnellen Aufbau weiterer
neuer großer Windparks sicher nicht extrem ausgeprägt. Ein weiterer Nachteil bei der
Offshore-Windenergie ist die Konzentration der Stromerzeugung an der Küste. Die großen
Stromverbraucher befinden sich aber in der Mitte oder im Süden Deutschlands, wodurch
zahlreiche neue Hochspannungstrassen notwendig werden. Um eine schnelle Energie-
wende durchzusetzen, werden daher Forderungen immer lauter, vor allem den Wind-
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