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Kleines „Flug-Know-how“
Ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis kommt man
nicht an Bord. Bei innereuropäischen Flügen muss man min-
destens 60 Minuten vor Abflug am Schalter der Airline ein-
gecheckt haben. Späteres Erscheinen kann die Verweigerung
der Beförderung nach sich ziehen. Einige Fluggesellschaften
bieten für frühe Abflüge die Möglichkeit, bereits am Vor-
abend einzuchecken. Sitzplatzreservierungen bei Buchung
sind möglich, aber oft mit Zusatzkosten verknüpft. Größere
Beinfreiheit bieten die Sitzplätze am Notausgang; die Sitze in
der ersten Reihe werden meist an Touristen mit Kindern ver-
geben. Ungestört schlafen kann man vor allem am Fenster,
„spazieren gehen“ am besten vom Randplatz. Im vorderen
Teil des Flugzeugs bis etwa zu den Tragflächen spürt man die
Bewegungen der Maschine weniger: Reisende mit Flugangst
fühlen sich dort sicherer.
Bei Billigtickets, die ein festes Datum beinhalten, gibt es
keine Änderungsmöglichkeit bezüglich des Flugtermins.
Wenn man den Flug verpasst, hat man Pech gehabt. Nur
noch selten sind die Mitarbeiter der entsprechenden Airline
bereit, Sie aus Kulanz auf die nächste freie Maschine umzu-
buchen. Anders ist es mit normalen Tickets: Hier kann der
Flugtermin (sofern Plätze frei sind) innerhalb der Geltungs-
dauer verschoben werden, wofür freilich Gebühren anfallen.
Geht ein Ticket verloren, das schon rückbestätigt wurde, hat
man gute Chancen, einen Ersatz dafür zu erhalten. Einige Air-
lines kassieren dafür aber noch einmal 50-100
und bei
manchen läuft gar nichts mehr. Gut ist es, deutlich lesbare Fo-
tokopien des Tickets zu machen und bei einer Vertrauensper-
son zu hinterlegen. Das hilft enorm bei einer Neuausstellung
des Tickets.
Gepäck darf man in der Economy-Class meist bis zu 20 kg
pro Person einchecken, bei den Billigfliegern evtl. weniger.
Zusätzlich kann jeder Fluggast ein Handgepäck bis zu 7 kg
mit den Höchstmaßen 56 x 45 x 25 cm mit an Bord nehmen.
Wird die Freigepäckrate bis zu 5 kg überschritten, wird oft ein
Auge zugedrückt. Theoretisch könnten Gäste der Fluglinie
dann aber bereits zur Kasse gebeten werden. Übersteigt das
Gepäck die Gewichtsgrenze, ist die Airline nicht verpflichtet,
das Gepäck auf dem gleichen Flug zu befördern, und man
trägt die Mehrkosten für die Versendung als Frachtgut oder
die Zulassung als Übergepäck. Als solches werden meist
5-9
pro Kilo berechnet. Beim Kauf des Tickets sollte man
sich über die Bestimmungen der Airline informieren.
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