Travel Reference
In-Depth Information
Aus Sicherheitsgründen sind Taschenmesser, Nagelfeilen
und Scheren im aufzugebenden Gepäck zu verstauen. Findet
man sie bei der Kontrolle im Handgepäck, werden sie weg-
geworfen. Darüber hinaus gilt, dass leicht entzündliche Gase
und entflammbare Stoffe nichts im Passagiergepäck zu su-
chen haben.
Flüssigkeiten sowie wachs- und gelartige Stoffe (wie Kos-
metik- und Toilettenartikel, Sprays, Shampoos, Cremes, Zahn-
pasta, Suppen) dürfen nur mit an Bord genommen werden,
sofern sie die Höchstmenge von 100 ml nicht überschreiten
und in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plas-
tikbeutel verpackt sind, der maximal einen Liter Fassungsver-
mögen hat. Von den Einschränkungen ausgenommen sind
Babynahrung und verschreibungspflichtige Medikamente so-
wie alle Flüssigkeiten/Getränke/Gels, die nach der Fluggast-
kontrolle z.B. in Travel-Value-Shops erworben wurden.
Sondergepäck (sperrige Gepäckstücke) muss bei der Flug-
gesellschaft 1-4 Wochen im Voraus angemeldet werden.
Golfgepäck wird meist kostenlos befördert, sofern es nicht
mehr als 30 kg wiegt. Dagegen ist die Beförderung von
Fahrrädern, Tauchausrüstung, Flugdrachen und Surfbrettern
fast immer mit Zusatzkosten verknüpft. Für die sichere Ver-
packung hat man selber zu sorgen. Das Personal am Check-
in-Schalter erwartet, dass der Fahrradlenker parallel zum Rah-
men steht und die Pedalen nach innen gedreht oder abmon-
tiert sind; die Luft ist aus den Reifen herauszulassen. Wer Krat-
zer am kostbaren Drahtesel vermeiden will, holt sich im Fahr-
radladen einen speziellen Karton (meist gratis). Noch vor Rei-
seantritt sollte man in Erfahrung bringen, ob der Veranstalter
bereit ist, das sperrige Gepäck im Transferfahrzeug zu beför-
dern (vgl. hierzu die Ausführungen im Kap. „Ankunft auf Fu-
erte“). In der Vergangenheit kam es vor, dass „aus sicherheits-
technischen Gründen“ der Transport verweigert wurde und
sich der Gast selber um die Beförderung von Fahrrad und
Surfbrett zu kümmern hatte. Sollte statt des gebuchten Bus-
transfers ein Taxitransfer zum Urlaubsort nötig sein, muss der
Urlauber die entstehenden Kosten tragen!
Die Bestätigung des Rückfluges ist bei einigen Airlines
immer noch obligatorisch. So erfährt der Passagier auch von
evtl. Änderungen der Abflugzeit. Ruft man nicht an, kann es
passieren, dass die Buchung im Computer der Airline gestri-
chen wird. Bei Billigtickets ist dann der Anspruch auf Beför-
derung verwirkt, ansonsten verfällt das Ticket erst mit Über-
schreiten der Gültigkeitsdauer. Steht die Rufnummer zur
Rückbestätigung nicht auf dem Ticket, sollte man sie sich bei
Mitarbeitern der Airline am Flughafen oder im Hotel geben
lassen.
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