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In-Depth Information
Tabak, Kaffee u.a. bestehen jedoch
Grenzen. Bei Überschreiten der Frei-
grenzen muss nachgewiesen werden,
dass keine gewerbliche Verwendung
beabsichtigt ist. Waren, die zu ge-
werblichen Zwecken verwendet wer-
den, müssen grundsätzlich beim Fi-
nanzamt zur Umsatzsteuer angemel-
det werden und, sofern sie der Ver-
brauchssteuer unterliegen, auch beim
Hauptzollamt.
Seit dem Inkrafttreten des Schenge-
ner Abkommens ist der Reise- und
Warenverkehr zwischen den meisten
EU-Staaten vereinfacht. Regelmäßige
Grenz- und Zollkontrollen entfallen.
Freigrenzen bei der Rückkehr nach
Deutschland und Österreich:
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser
Waren.
Parfüm: 50 g, Eau de Toilette: 0,25 Liter.
Andere Waren: bis zu einem Warenwert
von insgesamt 175 , ausgenommen davon
sind Goldlegierungen und Goldplattierungen
in unbearbeitetem Zustand oder als Halbfa-
brikat.
Auch bei der Rückeinreise in die
Schweiz müssen Schweizer folgende
Freimengen beachten:
Alkohol: 2 Liter bis 15 % Vol. und 1 Liter
über 15 % Vol.
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zi-
garren oder 250 g Pfeifentabak.
Nahrungsmittel: 3,5 kg Fleisch, 1 Liter/kg
Butter/Rahm, 5 Liter/kg Käse und andere
Milchprodukte.
Sonstiges: neu angeschaffte Waren für den
Privatgebrauch bis zu einem Gesamtwert
von 300 SFr.
Alkohol: 90 Liter Wein (davon höchstens
60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier, 10 Liter
Spirituosen über 22 % Vol. und 20 Liter unter
22 % Vol.
Tabakwaren: Hier gilt bis zum 31.12.2009
eine geringere Freimenge als für den Rest der
EU, s.u. bei Freigrenzen für nicht-EU-Bürger.
Sonstiges: 10 kg Kaffee, 20 Liter Kraftstoff
in einem Benzinkanister.
Nähere Informationen
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-
Infocenter, Tel. 069-46997600.
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zoll-
amt Villach, Tel. 04242-33233.
Schweiz: www.zoll.admin.ch oder bei der
Zollkreisdirektion in Basel, Tel. 061-2871111.
Schweizer Staatsangehörige oder an-
dere Reisende, die nicht im Besitz ei-
ner Staatsbürgerschaft eines EU-Lan-
des sind, müssen nach wie vor durch
die Grenz- und Zollkontrolle. Frei-
grenzen für Nicht-EU-Bürger:
Alkohol: 1 Liter Spirituosen (über 22 %
Vol.) oder 2 Liter Spirituosen oder ähnliche
Getränke (22 % oder weniger) oder 2 Liter
Schaumweine oder Likörweine oder eine an-
teilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zi-
garillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
Das Musikfestival von Leigo bei Otepää
findet alljährlich im Sommer statt-
auch bei Regen
 
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