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Packen muss man aber darauf
achten, dass man seinen Schirm
sorgsam behandelt. Den Pack-
sack mit dem Schirm sollte man
immer auf und nie unter die übri-
gen Gepäckstücke legen, um
mögliche Beschädigungen zu ver-
meiden. Trotzdem sollte man vor
dem ersten Start am Urlaubsort
den Schirm nochmals besonders
aufmerksam prüfen, um Trans-
portschäden auszuschließen. Das
mag lästig sein, kann aber im
Zweifelsfall Leben retten - und
zwar Ihres.
Da Gleitschirme nicht gerade
billig sind, mag sich der Abschluss
einer Reisegepäckversicherung
lohnen. Doch Vorsicht: Die Aus-
schlussklauseln bei den einzelnen
Versicherungen sind vielfältig und trickreich. Bevor
man einen Vertrag unterschreibt, sollte man sich
ausführlich beraten lassen und auch das Kleinge-
druckte genau durchlesen. Sprechen Sie gegenüber
Ihrem Versicherungsberater deutlich an, dass Sie
mit dem Gleitschirm unterwegs sind und lassen Sie
sich im Zweifelsfall ausdrücklich bestätigen, dass
dieser auch mitversichert ist.
Vor Antritt einer Auslandsreise informiert man
sich am besten bei seiner Krankenkasse, welche
Kosten diese im Falle einer Erkrankung bzw. eines
Unfalls übernimmt. Meist werden nur Teile der ver-
auslagten Kosten ersetzt. Zudem wird ein eventuell
notwendiger Rücktransport von keiner gesetzlichen
Krankenversicherung getragen. Deswegen lohnt es
sich, eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversi-
cherung abzuschließen. In den meisten Ländern
wollen fast alle Krankenhäuser bares Geld sehen be-
Mal was ande-
res: Buggy-Surfen
am Strand
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