Travel Reference
In-Depth Information
nen, nach der Pauschalreisen, die in „exotische“ Ge-
biete führen, besonders gefragt sind. Wenn Piloten
die Sprache des Urlaubslandes nicht sprechen, dort
schwierige „organisatorische“ Verhältnisse vermu-
ten oder sich einfach nur ganz auf das Flugerlebnis
konzentrieren wollen, wird die Hilfe von Pauschal-
anbietern gerne in Anspruch genommen.
Bei Flugschulen kann man meist eine Schulung
mit der Flugreise verbinden. Besonders Kurse für
fortgeschrittene Flieger, wie etwa Thermikflug- oder
Streckenflugkurse, werden oft in Verbindung mit ei-
ner Reise angeboten. Will man einen „Ferienkurs“
buchen, sollte man aber an die Flugschule die glei-
chen Kriterien anlegen, wie man dies auch bei ei-
nem Lehrgang in der Heimat tun würde (s. ab S. 12;
Flugschulenverzeichnis s. Anhang).
Literaturtipp
„Clever buchen,
besser fliegen“
von Erich Witschi,
Reise Know-How
Verlag, Bielefeld
Auf eigene Faust
Wer auf eigene Faust mit dem Flugzeug anreist,
muss sich vorab bei den Fluggesellschaften über die
Gepäck- bzw. Gewichtsfrage informieren. Einige
Airlines behandeln Gleitschirmrucksäcke wie nor-
males Gepäck - d. h., das Gewicht des Schirms und
des Zubehörs werden einfach dem übrigen Gepäck
zugerechnet und bei Überschreiten der erlaubten
Gewichtsgrenze von (meist) 20 Kilogramm droht
ein Aufpreis (Achtung: Einige Billigflieger und Char-
terairlines haben eine Höchstgrenze von lediglich
15 Kilogramm). Andere Fluggesellschaften erlauben
die Mitnahme eines Gleitschirmrucksacks zusätz-
lich zum Gepäck - also unbedingt vor der Buchung
die genauen Bedingungen erfragen! Wer mit einem
Pauschalanbieter unterwegs ist, sollte die Gepäck-
frage bereits bei der Buchung klären.
Bei der Anreise mit dem eigenen PKW hat man
natürlich kein Problem mit der Gepäckfrage - zu-
mindest nicht was das Gewicht betrifft. Beim
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