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und 100 Flüge mit mindestens je 300 m Höhendifferenz. Während der Ausbil-
dung führt man fünf Tandemflüge mit einem Fluglehrer und weitere 10 mit ei-
nem Sonderpiloten (bzw. Inhaber eines entsprechenden ausländischen Scheins)
als Passagier und unter Aufsicht eines Fluglehrers durch. Nach dem Kurs erhält
man ohne besondere Prüfung die Schulbestätigung, die zur selbstständigen
Durchführung von Tandemflügen mit einem Sonderpiloten (bzw. Inhaber eines
entsprechenden ausländischen Scheins) als Passagier im Schul- und Übungs-
gelände berechtigt. Diese Berechtigung kostet etwa 180 Euro, ist drei Jahre
gültig und kann nicht verlängert werden. Natürlich nützt dieser Schein allein
wenig, denn noch kann man nur einen erfahrenen anderen Piloten mitnehmen.
Fluggäste darf man erst nach Bestehen einer Abschlussprüfung (150 Euro) „an
Bord” nehmen. Zu der darf man sich erst anmelden, wenn man innerhalb von
drei Jahren mindestens 30 weitere Doppelsitzerflüge mit wenigstens 300 m
Höhendifferenz durchgeführt hat. Die Prüfung selbst besteht aus zwei Prüfungs-
flügen mit einem Fluglehrer.
Ausbildungsbestimmungen in der Schweiz
In der Schweiz heißt der Flugschein Brevet und man bekommt ihn nach den
Bestimmungen des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes (SHV) wie folgt:
Theoretische Teilprüfung in den Sachgebieten: Fluglehre (Aerodynamik),
Wetterkunde, Gesetzgebung und Vorschriften, Materialkunde sowie Flugpraxis.
Die Prüfung wird schriftlich im Multiple-Choice-Verfahren abgelegt.
Praktische Teilprüfung: (Voraussetzung: Die theoretische Prüfung wurde
bestanden.) Der Kandidat muss mindestens 40 von einem Schweizer Fluglehrer
bestätigte Höhenflüge in fünf verschiedenen Fluggebieten absolviert haben.
Der erste Prüfungsflug beinhaltet: Flug- und Startvorbereitung, Start, Flugfigur
(zwei Kreise rechtsdrehend ohne Unterbrechung in maximal 20 Sekunden)
sowie Landung (Erfliegen der verschiedenen Etappen des Ladeanflugs - eine
prüfungsmäßige Landevolte also - sowie Endanflug gegen den Wind geradlinig
und einwandfrei gestanden im 30-Meter-Kreis).
Der zweite Prüfungsflug beinhaltet: Flug- und Startvorbereitung, Start, Flugfi-
gur (ein Kreis rechtsdrehend, ein Kreis linksdrehend ohne Unterbrechung auf
einer gegebenen Achse in maximal 30 Sekunden) und Landung (Erfliegen einer
prüfungsmäßigen Landevolte, Endanflug gegen den Wind geradlinig und ein-
wandfrei gestanden im 30-Meter-Kreis).
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