Travel Reference
In-Depth Information
µ Botschaft der Vereinigten Staaten,
Boltzmanngasse 16, 1090 Wien,
Tel. 01 313390, Visa: Tel. 0900 510300,
http://austria.usembassy.gov
µ Botschaft der Vereinigten Staaten,
Sulgeneckstr. 19, 3007 Bern, Tel. 031
3577011, Visa: Tel. 0900 878472,
http://bern.usembassy.gov
samte Aufenthaltsdauer lang gültig sein.
Derzeit sind in solchen „e-Pässen“ außer
einem Digitalfoto zwei Fingerabdrücke
gespeichert, die Aufnahme weiterer bio-
metrischer Daten ist geplant. Auch Kin-
der benötigen einen eigenen Pass.
Seit dem 12. Januar 2009 müssen
sich alle Bürger, auch Kinder, die ohne
Visum einreisen, spätestens 72 Stun-
den vor Abflug online registrieren lassen
(Electronic System for Travel Authoriza-
tion - ESTA). Dafür wird einmalig bei der
Registrierung eine Gebühr von $ 14 fäl-
lig. Die ESTA-Registrierung kann im Rei-
sebüro oder im Internet auf folgender
Website erfolgen:
µ https://esta.cbp.dhs.gov (Antrag)
µ http://german.germany.usembassy.gov/
visa/vwp/esta/ (deutsche Erläuterungen)
In San Francisco
In San Francisco helfen folgende diplo-
matische Vertretungen im Notfall weiter:
o532 Generalkonsulat der Bundesrepublik
Deutschland, 1960 Jackson St., Tel. 415
7751061, www.germany.info/Vertretung/
usa/en/03__Consulates/San__Francisco/
00/__Home.html
µ Honorarkonsulat der Republik Österreich,
nur auf Anmeldung: Tel. 415 7659576,
www.austrianconsulatesf.org
o533 [F3] Consulate General of Switzerland,
456 Montgomery St., Suite 1500, Tel. 415
7882272, www.eda.admin.ch/sanfrancisco
Erfragt werden prinzipiell die gleichen An-
gaben wie früher auf dem grünen I-94W-
Formular zur Befreiung von der Visums-
pflicht: Name, Geburtsdatum, Adresse,
Nationalität, Geschlecht, Passnummer,
erstes Hotel, Zweck und Dauer der Rei-
se etc. Wer einmal registriert ist, kann in-
nerhalb von zwei Jahren mehrfach einrei-
sen, sofern der Pass so lange gültig ist.
Updates wie die Ergänzung bzw. Ände-
rung der ersten Adresse vor Ort oder Da-
tumsänderungen sind nachträglich mög-
lich. Nach der Registrierung erfolgt im
Allgemeinen sofort eine Mitteilung („Au-
thorization Approved“). Bei Besitz eines
Visums ist keine Registrierung nötig.
Zusätzlich müssen im Rahmen von Se-
cure Flight der Fluggesellschaft mind. 72
Stunden vor Abflug alle maßgeblichen
Passagierdaten (voller Name gemäß Rei-
sepass, Geburtsdatum, Geschlecht) vor-
liegen. Normalerweise werden diese An-
gaben bereits bei Flugbuchung angefor-
Ein- und Ausreise-
bestimmungen
Dokumente und Formulare
Dank des Visa Waiver Program (VWP) ist
ein Visum für Staatsbürger von Teilneh-
merländern (darunter Deutschland, Ös-
terreich, Schweiz) bei einem Aufenthalt
von max. 90 Tagen und bei Vorlage eines
Rückflugtickets nicht nötig. Besucher
müssen im Besitz eines maschinenles-
baren Reisepasses sein, der (falls nach
dem 26.10.2006 ausgestellt) über ei-
nen integrierten Computerchip (e-Pass)
verfügt. Er muss mindestens noch die ge-
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