Travel Reference
In-Depth Information
dert. Die erste Adresse in den USA kann
beim Check-in nachgereicht werden.
µ Infos: www.tsa.gov/stakeholders/
secure-flight-program
clare“ („Nichts zu verzollen“). Hier wird
die im Flugzeug ausgeteilte weiße Zoll-
erklärung (customs form) - eine pro Fa-
milie mit gleicher Adresse - abgegeben.
Auf ihr ist anzugeben, ob/welche Waren
bzw. wie viel Geld mitgeführt werden, ge-
legentlich finden Stichproben statt. Bei ei-
nem Anschlussflug muss das Gepäck an-
schließend neu eingecheckt werden.
Wer länger als 90 Tage im Land bleiben
möchte - zum Beispiel zum Studieren
oder Arbeiten - oder Staatsbürger eines
Landes ist, das nicht am VWP teilnimmt,
muss sich ein „Nichteinwanderungsvi-
sum für vorübergehenden Aufenthalt“
beschaffen. Dazu ist persönliche Vor-
sprache in den Konsulaten in Frankfurt,
Berlin oder München, Wien oder Bern nö-
tig. Über die Details informiert:
µ http://travel.state.gov/visa/visa_1750.html
Einreise in die USA.
Eine Devisenbeschränkung gibt es
nicht, lediglich Summen über $ 10.000
müssen deklariert werden. Die Einfuhr
von Alkohol und Tabak ist begrenzt:
µ 1 l Alkohol bzw. 200 Zigaretten oder 100 Zi-
garren (keine kubanischen)
µ Geschenke im Wert bis $ 100
µ Verboten sind alle tierischen und pflanzli-
chen Frischprodukte/Lebensmittel sowie Sa-
men und Pflanzen, außerdem Klappmesser
u. a. gefährliche Objekte. Bei Medikamenten
in größeren Mengen empfiehlt es sich, ein
ärztliches Attest dabeizuhaben, da die Ein-
fuhr von Rauschmitteln untersagt ist.
µ Details finden sich unter www.cbp.gov.
Einreise
Am Einreiseschalter (Immigration Coun-
ter) des ersten Flughafens in den USA
wird der Pass gescannt und es werden
Fragen zu Reiseroute, Zweck der Reise,
Beruf, Bekannten oder Freunden in USA,
evtl. auch zum Reisebudget gestellt. Es
werden tintenlose Fingerabdrücke ge-
nommen und es wird ein Foto gemacht,
ehe es den Stempel mit einer auf norma-
lerweise drei Monate festgelegten Auf-
enthaltsdauer gibt. Der Vorgang dauert
nur wenige Minuten. Infos zu den aktuel-
len Einreisebestimmungen:
µ http://travel.state.gov/travel/cis_pa_tw/
cis_pa_tw_1168.html
µ http://german.germany.usembassy.gov/visa
Einreise nach Europa
Bei der Rückreise nach Europa dürfen
folgende Waren zum persönlichen Ge-
oder Verbrauch eingeführt werden:
µ Tabakwaren (über 17-Jährige in EU-Länder
und CH): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos
oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
µ Alkohol (über 17-Jährige in EU-Länder):
1 l über 22 Vol.-% oder 2 l bis 22 Vol.-% und
zusätzlich 4 l nicht-schäumende Weine und
16 l Bier; in die Schweiz: 2 l (bis 15 Vol.-%)
und 1 l (über 15 Vol.-%)
µ Andere Waren für den persönlichen Ge-
brauch können nach Deutschland und Ös-
terreich maximal im Wert von 430 € (über
15-Jährige bzw. 175 € falls jünger) einge-
Zollbestimmungen
Nach der Einreise geht es zum Gepäck-
band (baggage claim) und hat man dort
sein Gepäck in Empfang genommen,
geht es (im Allgemeinen) durch den Aus-
gang mit der Aufschrift „Nothing to de-
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