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ders ausgeprägt in Chur, den umlie-
genden Dörfern, im Oberhalbstein
und im Engadin. Neben Feudalherren
und Fürstbischof gab es schon freie
Gemeinden und Marktgenossenschaf-
ten. Gefahr zog auf, als die österreichi-
schen Herzöge 1363 Tirol und bald
darauf Voralberg erwarben. Als der
Österreich- freundliche Bischof Gelyto
die Verwaltung Churs in österreichi-
sche Hände übergeben wollte, berie-
fen die Gottesleute eine Tagung nach
Zernez ein. Vertreter aller Gerichtsge-
meinden waren anwesend. Da der Bi-
schof auf keinen Kompromiss einge-
hen wollte, kam es im Januar 1367 zur
Gründung des Gotteshausbundes.
Man gelobte gegenseitige Hilfe bei
Leib und Gut. Ein bischöfliches Ho-
heitsrecht nach dem anderen ging an
den Gotteshausbund. In der Folge wur-
den Verträge mit Zürich, Österreich,
den Sieben alten Orten der Eidgenos-
senschaft und mit Frankreich geschlos-
sen. 1471 vereinigte sich der Gottes-
hausbund mit dem 1424 gegründeten
Grauen Bund und dem im Jahre 1436
geschworenen Zehngerichtebund zum
Freistaat Gemeiner Drei Bünde.
1524 folgte eine gemeinsame Verfas-
sung. Der Freistaat war kein Gesamt-
staat, sondern eine lockere Verbin-
dung von 48 Gerichtsgemeinden aller
Drei Bünden, eine Gemeindereferen-
dumsdemokratie. Der Bund wurde nie
aufgelöst, erst durch die Bundesverfas-
sung von 1848 wurde Graubünden
ein einheitliches Staatswesen.
Bündens heroischer Kampf
gegen die Benzinkutsche
1899 erregte in Chur ein Automobil wegen
seiner „straßenpolizeiwidrigen“ roten Farbe
den Unwillen der Polizei. Da die Automo-
bile Tiere und Menschen in Angst und
Schrecken versetzten, verbot der Kleine Rat
sie 1900 kurzerhand im ganzen Kanton.
Nur ab und zu wurde das Verbot gelockert.
Eine Sonderbewilligung gestattete dem
Fahrer 12 km/h. 1907 durfte ein Tourist sei-
nen Wagen von Tirano bis St. Moritz von
Pferden ziehen lassen. Befürworter und
Gegner lieferten sich einen unerbittlichen
Kampf. Ebenfalls im Jahr 1907 lehnte das
Bündner Stimmvolk die Zulassung von Au-
tomobilen ab. Diverse Vorstöße wurden in
den kommenden Jahren zurückgewiesen.
Die Schweizer Armee ignorierte das Ver-
bot im Ersten Weltkrieg und setzte die ver-
hassten Lastkraftwagen ein. Bis 1923 blieb
Graubünden ein Bollwerk gegen das
Benzinungeheuer. Dann stimmte das
Bündnervolk einem Gesetz zur probewei-
sen Öffnung einer Durchgangsstraße zu.
1925 wurde ein verbessertes Automobilge-
setz abgelehnt, im gleichen Jahr aber eine
Initiative zugunsten des Autos angenom-
men. Was folgte, war ein beherzter Klein-
krieg: Mutige Einzelkämpfer an der Auto-
front fuhren mit arg verbeulten Karosserien
herum - der Volkszorn entlud sich bei der
Durchfahrt durch die engen Straßen mit
Steinen. Der Kanton galt als Automobilis-
tenfalle. Dorfpolizisten lauerten den „arg-
losen“ Autofahrern auf und überhäuften sie
mit „nicht zu rechtfertigenden“ Bußen. In
Zizers sandte der Polizist seinen Knaben
los: Fuhr das Auto schneller als der Knabe
rannte, war eine Buße fällig. Aber trotz un-
ermüdlichem Einsatz ließ sich das neue Ge-
fährt nicht mehr vertreiben.
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