Travel Reference
In-Depth Information
Ein Freund hatte einen Mantel und ein
Paar Schuhe gekauft und diese in sei-
nen Koffer gepackt, da sie zu schwer
für das Handgepäck waren. Man hat
ihm nach Vorzeigen der Quittung ge-
glaubt, dass es sich in seinem Koffer
befindet, und ihm die Mehrwertsteuer
zurückerstattet.
Wenn es um kistenweise Wein geht,
den man vermutlich ohnehin als unbe-
gleitetes Gepäckstück kostengünstiger
verschicken möchte, am besten vorab
unter T: 1300 363 263 erkundigen,
wie man die Weinsteuer zurückerstat-
tet bekommt. In Europa werden bei
größeren Mengen ohnehin schon Ein-
fuhrzölle oder -steuern fällig, die die
Mitnahme nicht gerade sehr sinnvoll
machen.
australische Wildpflanzen muss man
darauf achten, dass es von einer zuver-
lässigen Quelle gekauft wurde.
Wenn man mehr zollpflichtige Wa-
ren einführen möchte, als die Men-
genbegrenzung zulässt, können so-
wohl Zoll, zutreffende Verbrauchsteu-
ern als auch Einfuhrumsatzsteuer er-
hoben werden. Nähere Informationen
erhält man beim zuständigen Zollamt:
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-
Infocenter T: 069 46997600
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zoll-
amt Villach T: 04242 33233
Schweiz: www.ezv.admin.ch oder bei der
Zollkreisdirektion in Basel T: 061 2871111
Abgabenfreie Mengen:
Tabakwaren (über 17-Jährige in EU-Länder
und in die Schweiz): 200 Zigaretten oder 100
Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
Alkohol (über 17-Jährige in EU-Länder): 1 l
über 22 % Vol. oder 2 l bis 22 % Vol. und zu-
sätzlich 2 Liter nicht-schäumende Weine; in
die Schweiz: 2 Liter (bis 15 % Vol.) und 1 Liter
(über 15 % Vol.)
Andere Waren für den persönlichen Ge-
brauch (über 15-Jährige): nach Deutschland
500 g Kaffee, nach Österreich zusätzlich 100 g
Tee, (ohne Altersbeschränkung): 50 g Parfüm
und 0,25 Liter Eau de Toilette sowie Waren
bis zu 175 Euro. In die Schweiz Waren bis zu
einem Gesamtwert von 300 SFr. pro Person.
Gesundheit
Um auch auf der Rückreise dem Jet-
Lag-Syndrom entgegenzuwirken, kann
man sich wieder das Vitamin-Präparat
JetEase besorgen, das bei der Airport
Pharmacy in der Departures-Halle er-
hältlich ist, geöffnet 6-22 Uhr ( Ö „Vor
der Reise: Medizinische Vorsorge“).
Europäischer Zoll
Damit man beim Zoll daheim nicht
eine unangenehme Überraschung er-
lebt, ist im Folgenden aufgeführt, was
man nach Europa einführen darf.
Selbstverständlich indiskutabel ist die
Einfuhr von Waffen, Drogen und Tie-
ren nach dem Artenschutzabkommen.
Für Pflanzen, Pflanzenteile und de-
ren Erzeugnisse ist stets ein Pflanzen-
gesundheitszeugnis aus Australien er-
forderlich. D. h., schon bei Saatgut für
Wird der Warenwert von 175 bzw.
300 SFr überschritten, sind Einfuhrab-
gaben auf den Gesamtwert der Ware
zu zahlen und nicht nur auf den die
Freigrenze übersteigenden Anteil. Die
Berechnung erfolgt entweder pau-
schal oder nach dem Tarif jeder einzel-
nen Ware zuzüglich sonstiger Steuern.
 
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