Travel Reference
In-Depth Information
legen. Im Zweifelsfall erkundige man
sich bei der Customs National Informa-
tion Line, T: 1300 363 263.
Wichtig: In den Check-in - Hallen gibt
es keine Boarding-Aufrufe, also auf
die Uhrzeit achten, damit man seinen
Flieger nicht verpasst. Bei der Abreise
legt man beim Zoll den Pass, den Bo-
arding Pass und die ausgefüllte Out-
going Passenger Card vor. Hier wird
auch die „sealed bag“ kontrolliert, in
der sich die im Duty-Free-Shop in der
Stadt mehrwertsteuerfrei eingekaufte
Ware befindet. Das Siegel darf nicht
verletzt sein, sonst muss man die
Mehrwertsteuer nachzahlen.
den Pass vorlegen. Noch günstiger ist
die Versendung als Fracht ( Ö „Post
und Fracht“). Sie muss aber vor dem
Abflug organisiert werden.
Mehrwertsteuerrückzahlung
Beim Tourist Refund Scheme Booth
in der Departures-Halle im T1 Interna-
tional Terminal (hinter dem Zoll) kann
man die 10 % Mehrwertsteuer (Goods
and Services Tax) und die 14,5 % Wein-
ausgleichsteuer (Wine Equalisation Tax)
zurückerstattet bekommen, sofern der
gesamte Kaufbetrag auf einer Steuer-
rechnung mindestens 300 $ beträgt,
dieser Einkauf nicht länger als einen
Monat zurückliegt und man die Ware
nach dem Check-in noch vorzeigen
kann (muss also ins Handgepäck pas-
sen, wobei hier eine Ausnahme ge-
macht wird für Flüssigkeiten, da diese
aufgrund der Flugsicherheitsbestim-
mungen nicht mehr ins Handgepäck
dürfen). Auf der Steuerrechnung (Tax
Invoice) muss weiterhin die elfstellige
Steuernummer (Australian Business
Number = ABN) des Verkäufers stehen.
Grundsätzlich ist die Rückerstattung
nur möglich für Waren, die tatsächlich
exportiert werden (Kleidung, Schuhe,
Schmuck, Kameras, kleinere Elektro-
geräte, Andenken, Wein) und nicht für
Dienstleistung, die in Australien konsu-
miert werden (Unterkunft, Automiete,
Besichtigungen). Auch Bier, Spirituo-
sen und Tabakwaren fallen nicht in das
TRS-Schema, da man diese steuerfrei
im Duty-Free kaufen kann ( Ö „Shop-
ping: Mehrwertsteuer und Duty-
Free“). Man ist allerdings recht kulant,
was die Handgepäckregel anbelangt:
Übergewicht und Sperriges
Wenn man sperrige oder sehr zer-
brechliche Güter mitnehmen will, geht
man nach dem Check-in damit zum
Oversize Baggage Check-in am Nord-
ende der Departures-Halle.
Hat man zu viel Gepäck (Limit in
Economy: 20 kg), kann man dieses
auch beim Unaccompanied Baggage
Counter am Nordende der Depar-
tures-Halle aufgeben (kann man auch
vorab telefonisch bei der Fluggesell-
schaft regeln). Es fliegt dann in einer
anderen Maschine nach Hause und
kostet weniger: ca. 10,90 $ pro Kilo
(ca. 48 $ pro Kilo, wenn man es als
Übergepäck aufgibt!). Da man es am
Zielflughafen abholen möchte, bietet
es sich an, dieses Gepäck frühzeitig
wegzuschicken, z. B. einen Tag vorher
(pro Lagerungstag zahlt man z. B. in
Frankfurt/M. derzeit 3,90 Euro für Sen-
dungen bis 100 kg). Zum Aufgeben
muss man das Rückreise-Ticket und
 
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