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schluss einer privaten
Auslandskran-
kenversicherung unverzichtbar.
Bei Abschluss der Versicherung -
die es mit bis zu einem Jahr Gültigkeit
gibt - sollte auf einige Punkte geach-
tet werden. Zunächst sollte ein
Voll-
schutz ohne Summenbeschränkung
bestehen, im Falle einer schweren
Krankheit oder eines Unfalls sollte
auch der
Rücktransport
übernom-
men werden. Wichtig ist, dass im
Krankheitsfall der
Versicherungs-
schutz über die vorher festgelegte
Zeit hinaus
automatisch verlängert
wird, wenn die Rückreise nicht mög-
lich ist.
Schweizer
sollten bei ihrer Kranken-
versicherungsgesellschaft nachfragen,
ob die Auslandsdeckung auch für Aus-
tralien gilt. Sollte man keine Kranken-
versicherung mit Auslandsdeckung
haben, kann man sich kostenlos bei
Soliswiss (Gutenbergstr. 6, 3011 Bern,
T: 031-3810494, www.soliswiss.ch)
nach einem attraktiven Krankenversi-
cherer informieren.
Zur Erstattung
der Kosten benötigt
man grundsätzlich
Quittungen
(mit
Datum, Namen, Bericht über Art und
Umfang der Behandlung, Kosten der
Behandlung und Medikamente).
Der Abschluss einer
Jahresversiche-
rung
ist in der Regel kostengünstiger
als mehrere Einzelversicherungen.
Günstiger ist auch die
Versicherung
als Familie,
statt als Einzelpersonen.
Hier sollte man nur die Definition von
„Familie“ genau prüfen.