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Die strengen Einfuhrbeschränkungen
des isolierten fünften Kontinents
Australien war und ist recht isoliert. Bak-
terien, Viren und Schädlinge, die für Euro-
pas Flora und Fauna harmlos sind, können
in Australien verheerende Epidemien ver-
ursachen. Daher hat Australien sehr stren-
ge Einfuhrbestimmungen, an die man sich
im Sinne der Erhaltung des Landes mit sei-
ner heutigen Artenvielfalt auch halten soll-
te. Auch zwischen den einzelnen Bundes-
staaten gibt es Einfuhrbeschränkungen.
Die Einfuhr von bestimmten Produkten
ist grundsätzlich verboten. Andere Produk-
te müssen beim Zoll deklariert werden auf
der Incoming Passenger Card (Passagier-
Einreisekarte), die man bei Ankunft ausfül-
len. Diese werden dann auf Gefährlichkeit
überprüft.
Pflanzenprodukte aus Stroh, Holz, Pal-
menblätter, Getreide, Kokosnuss, Bambus,
Riet, Tannenzapfen, getrocknete Blumen
Verboten sind: alle lebenden Pflanzen
sowie Bananenblätter, Samen und Nüsse in
jeder Form
Tierprodukte wie Tierfelle, Tierhaut, Seh-
nen, Horn, Pelz, Federn, Haar, Eierschalen,
Knochen, Muscheln, Korallenstücke, Wolle,
Faden, Teppiche etc., kurzum alles, was
vom Tier stammt und z. B. an Musikinstru-
menten verwendet wurde. Ausgestopfte
Tiere brauchen ein Zertifikat des Tierprä-
parators.
Verboten sind: alle lebenden Tiere
Lebensmittel, egal ob gekocht oder roh,
frisch oder im Glas eingemacht, essbar
oder medizinisch anwendbar, z. B. Trocken-
früchte, Gemüse, Kräuter, Gewürze, Tee,
Kräutermedizin, Süßes, Nudeln, Reis, Kaf-
fee, Milchgetränke, Bienenprodukte
Verboten sind: Fleisch, Fleischprodukte,
Eier- und Milchprodukte (einzige Ausnah-
me Babymilchprodukte, wenn mit einem
Baby reisend), Obst, Gemüse, Lachs- oder
Forellenprodukte
Kleidung und Ausrüstung wie Lederklei-
dung, Schuhe, Veterinärinstrumente, Sättel,
Zaumzeug, Vogelkäfig, Zelt, Golfausrüs-
tung, Fahrräder
Sand und Erde sind verboten. Daher
muss man Schuhe mit Erdresten deklarie-
ren, die dann beim Zoll gereinigt werden,
damit auf diese Weise keine fremden Erre-
ger, Pflanzensporen oder Tiereier einge-
schleppt werden.
Mehr Informationen: Australian Qua-
rantine Information Services (AQIS), F: 6272
4494, www.aqis.gov.au/german.
In Österreich
Australische Botschaft, Mattiellistraße 2,
1040 Wien, T: 01/506 74-0, F: 5041178
www.australian-embassy.at, für Visum und
Einwanderung, T: 01/506 74-0, F: 513 29 08,
Mo-Fr 9-11 Uhr. Schalterzeiten nur nach
Vereinbarung (dazu muss man zwischen 11
und 13 Uhr unter T: 01/50674140 anrufen).
schlossenen Versicherungen sollte
man die Notfallnummern notieren
und mit der Policenummer gut aufhe-
ben! Bei Eintreten eines Notfalles sollte
die Versicherungsgesellschaft sofort
telefonisch verständigt werden!
Auslandskrankenversicherung
Die Kosten für eine ärztliche Be-
handlung in Australien werden von
den gesetzlichen Krankenversicherun-
gen in Deutschland und Österreich
nicht übernommen, daher ist der Ab-
Versicherungen
Egal welche Versicherungen man ab-
schließt, hier ein Tipp: Für alle abge-
 
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