Travel Reference
In-Depth Information
schickt das Referat Öffentlichkeitsarbeit im Bun-
desumweltministerium auf Anfrage kostenlos.
Zoll
Aufgrund der steuerlichen Sonderstellung gelten
auf den Kanarischen Inseln bis auf weiteres die be-
kannten Mengenbeschränkungen: 200 Zigaretten
oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g
Tabak, 1 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über
22%) oder 2 Liter Wein bzw. Spirituosen unter
22%, 50 g Parfum oder 0,25 Liter Eau de Toilette.
Vor der Abfahrt sollte man sich bei der Reiseleitung
erkundigen, ob diese Angaben noch gültig sind.
Weitere Infos gibt es im Internet unter www.zoll.de
bzw. www.bmf.gv.at und www.ezv.admin.ch.
Bei der Rückeinreise in die Schweiz sollten
Schweizer folgende Freimengen beachten:
Tabakwaren: 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g
Schnitttabak und 200 Stück Zigarettenpapier.
Alkohol: 2 l bis 15 Vol.-% und 1 l über 15 Vol.-%.
Nahrungsmittel: 3,5 kg Fleisch, 1 l/kg Rahm/Butter, 5 l
Milch, 20 kg Käse/Quark, 20 kg Gemüse, 20 kg Früchte,
20 kg Getreide, 2,5 kg Kartoffelerzeugnisse, 4 l/kg Öle/
Fette/Margarine, 3 l Apfel-, Birnen- und Traubensaft.
Sonstiges: neu angeschaffte Waren für den Privatge-
brauch bis zu einem Gesamtwert von 300 SFr.
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