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In-Depth Information
Kassen-
beleg
Bis 2004 war es gesetzlich vorgeschrieben, den
Kassenbeleg der soeben gekauften Waren bis
mindestens 500 m nach dem Ort des Einkaufs für
eventuelle Kontrollen der Finanzpolizei (polizia
fiscale) mit sich zu führen. Dieses Gesetz ist heute
außer Kraft. Dennoch ist es ratsam, sich in Loka-
len die Rechnung aushändigen zu lassen, um
mögliche Schummeleien zu verhindern.
Speziali-
tätenläden
In jedem Ort sind auch die Läden mit der Be-
zeichnung „Prodotti tipici“ zu finden. Diese Spe-
zialitätenläden bieten oft Häppchen zum Probie-
ren an, oftmals auch typisch toskanische Produk-
te. Übrigens wird dort auch schon mal ein Men-
genrabatt gegeben.
Ganz offensichtlich ist Elba eine Hochburg exquisiter Bademode
 
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