Travel Reference
In-Depth Information
G ESUNDHEITSVORSORGE
Informationen über die medizinische Versorgung
vor Ort finden sich im gleichnamigen Kapitel un-
ter „Reisetipps A-Z“.
Euro-
päische
Kranken-
versiche-
rungskarte
Die gesetzlichen Krankenkassen von Deutschland
und Österreich garantieren eine ärztliche Behand-
lung im akuten Krankheitsfall auch in Italien. Als
Anspruchsnachweis benötigt man seit 2005 die
Europäische Krankenversicherungskarte (Euro-
pean Health Insurance Card); sie ersetzt den Aus-
landskrankenschein E 111. Nähere Informationen
hierzu erteilen die Kassen.
Behand-
lungs-
kosten
Im Krankheitsfall besteht ein Anspruch auf ambu-
lante oder stationäre Behandlung bei jedem zu-
gelassenen Arzt und in staatlichen Krankenhäu-
Für Makro-Aufnahmen sollte man
ein geeignetes Objektiv dabeihaben
 
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