Travel Reference
In-Depth Information
Sie vor, sich länger im Land aufzuhalten,
müssen sie ein Visum bei der isländi-
schen Botschaft beantragen.
Kraftfahrer müssen einen nationa-
len Führerschein und die internatio-
nale grüne Versicherungskarte, die
für die Gesamtzeit des Aufenthalts gül-
tig sein muss, für ihr Fahrzeug vorwei-
sen. Ausgenommen vom Nachweis ei-
ner bestehenden Haftpflichtversiche-
rung sind Fahrzeuge der Länder Belgi-
en, Dänemark, Deutschland, Färöer-In-
seln, Finnland, Frankreich, Großbritan-
nien, Italien, Liechtenstein, Luxem-
burg, Monaco, Niederlanden, Norwe-
gen, Österreich, Portugal, Schweden,
Schweiz, Slowakei, Slowenien und
Spanien. Ungeachtet dessen empfeh-
len wir die Mitnahme einer gültigen
„Grünen Karte“.
Bei der Einreise dürfen 3 kg Lebens-
mittel pro Person bis zu einem Wert
von 4000 ISK mitgebracht werden
Streng verboten ist die Einfuhr von fri-
schem oder geräuchertem Fleisch und
von Fleisch- und Wurstprodukten sowie
von Gemüse, Eiern, Milch und Molke-
reiprodukten. Diese dürfen lediglich als
Vollkonserven mitgebracht werden. Die
Zollbeamten in Seyðisfjörður machen
Stichproben, erheben Gebühren auf zu
viel eingeführte Lebensmittel und kon-
fiszieren die nicht erlaubten. Kontrol-
liert werden insbesondere Camping-
fahrzeuge; hier müssen die Reisenden
vielfach den Kühlschrank und die Le-
bensmittelboxen öffnen.
An alkoholischen Getränken darf je-
der Tourist über 18 Jahren 1 l Spirituo-
sen (bis 47 %) und 1 l Wein (bis 21 %)
einführen. Wahlweise können statt ei-
ner der beiden Getränkesorten 6 l im-
portiertes oder 8 l isländisches Bier mit-
gebracht werden. Jeder Einreisende
über 15 Jahren darf 250 g Tabak oder
200 Zigaretten einführen.
Gelegenheit zum zollfreien Einkauf
besteht auf der Fähre und am Flughafen
von Keflavík.
Die Einfuhr von Waffen, waffenähn-
lichen Gegenständen, Drogen und Gif-
ten aller Art ist streng verboten. Medika-
mente dürfen ausnahmslos nur in kleinen
Mengen und ausschließlich für den per-
sönlichen Bedarf mitgebracht werden.
Ein Pkw und auch Lkw (Camper, „Ex-
peditionsfahrzeug“) darf für die Dauer
von drei Monaten zollfrei eingeführt
werden. Wenn er im Ausland zugelas-
sen ist und nicht gewerblich genutzt
wird, wird bei der Einreise ohne große
Formalitäten eine auf die Dauer des
Aufenthalts beschränkte Einfuhrgeneh-
migung erteilt.
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