Civil Engineering Reference
In-Depth Information
5.2.5
Außerbetriebsetzung
Dieser Planungsschritt betrifft das Ende des FTS. Die technische Lebensdauer liegt üb-
licherweise zwischen zehn und zwanzig Jahre. Sie hängt auch davon ab, wie die Anlage
gewartet und inwieweit die steuerungstechnischen Komponenten regelmäßig auf den neu-
esten Stand gebracht wurden. Wenn es aber dem Ende zugeht, müssen betriebliche sowie
gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.
Folgende Stilllegungsgründe sind üblich:
• Systemistveraltet:Leistung/Verfügbarkeit/Wirtschaftlichkeitistnichtmehrgegeben.
• WartungundInstandhaltungistnichtmehrrationelldurchführbar.Retrofittingwäre
unwirtschaftlich.
• EshatgrobeVeränderungenimEinsatzbereichderAnlagegegeben,wiez. B.Produkti-
onsaufgabe.
Vor der Stilllegung ist zu prüfen, ob das FTS in einem anderen Bereich eingesetzt werden
kann. Eine weitere Alternative ist der Verkauf bzw. die Weitergabe der Fahrzeuge an einen
anderen FTS-Anwender oder zurück an den Lieferanten. Eventuell ist eine Weiterverwen-
dung von Teilen der Anlage möglich. Ausgebaute Teile können als Ersatzteile in einer an-
deren Anlage verwendet werden.
Grundsätzlich ist bei Lagerung, Transport und Entsorgung von Anlagen und deren
Komponenten das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz §  49 (KrW-/AbfG) zu berück-
sichtigen. Die Entsorgung der FTS-Komponenten ist in der Regel unproblematisch, da
fast keine Demontagearbeiten anfallen. Die Entsorgung kann firmenintern, durch den
FTS-Lieferanten oder durch eine externe Firma ausgeführt werden. Bei Entsorgung durch
einen FTS-Lieferanten können am ehesten geeignete Konzepte zur Wiederverwertung
angewendet werden. Die einzelnen Materialien sind gemäß den Umweltverträglichkeits-
richtlinien zu entsorgen.
Für die Entsorgung bzw. das Recycling von Batterien gilt: Blei-Säure Batterien können
zur Wiederverwendung einem Regenerationsprozess unterworfen werden. Nickel-Cadmi-
um Batterien sind nur zum Teil wieder verwertbar. Beide Systeme müssen zur endgültigen
Entsorgung besonderen Rücknahmesystemen zugeführt werden. Die Wiederverwertung
bzw. die Entsorgung erfolgt nach der jeweils aktuellen Fassung der Batterieverordnung.
5.3
Unterstützung bei der Planung
Immer mehr Unternehmen entdecken die Intralogistik als ein lohnendes Betätigungsfeld
für Optimierungen in den Bereichen Qualität, Abläufe und Kosten. Die personellen Ka-
pazitäten und Ressourcen werden aufgestockt und die Erfahrungen mit Intralogistik-Pro-
jekten nehmen zu. Auf der anderen Seite besteht seit eh und je der Wunsch nach Infor-
mationen und Unterstützung. Wir wollen hier aufzeigen, wo es welche Informationen und
Unterstützungen gibt.
 
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